MwSt Quartalsabrechnungen verbuchen

Geschätzte Mitglieder

Meine zweite neue Frage ist an Ihnen, das Thema MwSt! Wir rechnen nach vereinnahmter MwSt ab. Nach dem Telefonat mit der Eidg. Steuerverwaltung in Bern MwSt, kann bei vereinnahmten Abrechnungen eine gemischte Form angewendet werden und zwar dürfen Nebenbücher wie Debitoren- und Kreditoren geführt werden.

Zu meiner Frage ist, wie verbucht man eine Gutschrift von der MwSt?

Oder finde ich irgendwo im Google eine Erklärung dafür? Besten Dank für Eure Hilfe.

Freundliche Grüsse
Juliette

Hallo Juliette

Was meinst Du genau mit dieser Mischform? Dass man auch mit der vereinnahmten Methode Nebenbücher führen darf? Oder bezieht sich das auf etwas anderes?

Ich buche solche Beträge auf das Konto 2200 geschuldete MWST.

Viele Grüsse
Bookie

Liebe Bookie

Also die Mischform kann bei vereinnahmten MwSt angewendet werden. Es hiess mal, dass keine Nebenbücher bei vereinnahmten MwSt Abrechnungen geführt werden darf, jedoch ist es nirgends in einem MwSTG verankert, das meinte der Herr von der Eidg, MwSt Abteilung.

Vielen Dank Bookie für Deine Hilfe

Herzliche Grüsse
Juliette

Liebe Juliette

Ja genau. Diese Änderung wurde mit Einführung des neuen MWSTG eingeführt. Ich bin kein Fan von vereinnahmter Buchhaltung mit Nebenbüchern: Es bleiben unschöne Saldi in der Bilanz. Ich würde deshalb auf die vereinbarte Methode umstellen.

Viele Grüsse
Bookie