Nachzahlung Sozialversicherungen für 5 Jahre nach AHV-Revision

Die AHV-Revision hat ergeben, dass wir noch Sozialversicherungsabgaben für die Jahre 2010-2014 nachzahlen müssen. Wie werden diese verbucht? Die Detailangaben (AHV, ALV, FAK, ,) zu den einzelnen Jahren sind vorhanden.

Liebe Claudia, Für die Jahre, die noch nicht abgeschlossen sind, ist es kein Problem, für die älteren Jahre würde ich das auch gerne wissen. Falls Du mehr erfährst, bitte auch mir melden, herzlichen Dank! LG Zaboo

Hallo

Da es sich um einen periodenfremden Aufwand handelt, würde ich diese Nachzahlungen auf das Konto “Ausserordentlicher Aufwand” verbuchen.

Gruss
Salvi

Hallo Salvi, danke für den Tipp, werde ich so anwenden. LG Zaboo