Privat im Ausland gekaufter Laptop verbuchen

Hallo zusammen

Ich habe Anfangs Jahr eine GmbH gegründet und musste danach gleich für eine längere Zeit ins Ausland. Zu dieser Zeit war ich bereits geschäftlich aktiv für einen Kunden. Ich musste mir dann im Ausland einen neuen Laptop kaufen. Ich habe den Laptop privat in Bar gekauft, und mir eine Quittung auf den Namen der GmbH ausstellen lassen.
Nun frage ich mich, wie ich mir ordnungsgemäss dieses Geld zurückerstatten kann, um den Laptop Mobilien einzubuchen.

  • Klappt das mit einem normalen Spesenformular?
  • Wie muss ich den Wechselkurs einbuchen?
  • Wie muss ich mit der MwSt. umgehen?

Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen

Grüsse, Phiwaly

Wenn ich das richtig verstehe, dann hast Du eine ordentliche Quittung. Nur einfach das Teil aus Deiner Tasche bezahlt.

Also nimmst Du das Geld raus aus der Firma und buchst einfach entweder - so der Laptop mehr als CHF 1’000 gekostet hat -
Aktivierungskonto (15xx) an Kasse oder Bank.
Hat er weniger gekostet, buchst Du Kleininvestitionen EDV (Meist URE EDV) an Kasse oder Bank. Dan ersparst Du Dir das jährliche Abschreiben.

Was nun die MwSt angeht, so kommt es drauf an, ob Du den Laptop ordentlich bei der Einfuhr verzollt und vermehrwertsteuert hast. Wahrscheinlich nicht, also musst Du auch nichts mit der MwSt machen (Investitions-/Betriebsaufwand 0%). Wenn Du nix an MwSt bezahlt hast, kannst Du nix rückfordern. Wobei das für bezaglte ausländische MwSt keine Rolle spielt - die hat mit CHF-MwSt nichts zu tun.

Wenn Du ihn vermehrwertseuert hast (in CH), dann kannst Du die bezahlte MwSt vollumfänglich unter Investitions-/Betriebsaufwand rückfordern.

In Banana gibts dafür bei den Codes den Betragstyp

I77-2 Investition und Betriebsaufwand 7.7% (MwSt/USt-Betrag) 2 405 2 7.70

Hoffe, das hilft weiter.

Gruss Hanspeter (meisterbuchhalter.ch)

Wenn Du den Laptob

Danke für die aufschlussreiche Antwort, Humpi52

Deine Vermutung ist korrekt: Ich besitze eine Kaufquittung - allerdings ist sie in Mandarin verfasst. Die Gerätespezifikationen und der Preis sind jedoch in unserem Alphabet :slight_smile: . Denke das sollte schon reichen…
Ich habe mir das Geld schon ungefähr in der Höhe des umgerechneten CHF Betrag ausbezahlt (zum gleichen Wechselkurs wie bei mir beim Geldabheben für den Laptopkauf verwendet wurde). Muss ich da keine Spesenabrechnung machen (zwischen mir und meiner GmbH)?

Ich danke dir für die Infos bzgl. MwSt!!!

Du hast mir sehr fest weitergeholfen.

Beste Grüsse und schöne Woche,
Phiwaly

Hallo Phiiwaly
Wie Du bereits erwähnt hast, sind alle nötigen Angaben wie Gerätenamen und Typ wie auch eventuell die Serien-Nr. sowie Preis und Kaufdatum auf dem Beleg für uns Europäer lesbar vorhanden.
Ergänzen würde ich den dazu verwendeten Umrechungskurs. Einen weiteren Beleg braucht es dazu nicht.
Gruss Skunky