Rückstellung 2018 wurde beim Steueramt nicht berücksichtig

Hallo Zusammen

Ich habe im 2018 eine Rückstellung für eine teure Software gemacht. Somit wurde auch der Gewinn um diesen Betrag verringert.
Nun hat das Steueramt mitgeteilt, dass die Rückstellung steuerlich nicht abziehbar ist und in diesem Fall haben sie uns den Gewinn um diesen Betrag erhöht.
Jetzt stehe ich natürlich vor einem Problem, denn ich muss ja irgendwie den Gewinn vom 2018 um diesen Betrag erhöhen und kann dafür den Gewinn für 2019 verringern. Stimmt das?
Wenn ja, wie mache ich dann die Buchungen?
Vielen Dank für die Hilfe

Gruss Joker

Hallo Joker

Im fraglichen Jahr kannst Du gar nichts mehr machen, weil die Buchhaltung geschlossen ist. Im Folgejahr verringert sich der Gewinn automatisch, wenn Du die Software kaufst.
Je nachdem, was es für eine Software ist und für was Du die brauchst, musst Du sie aktivieren oder kannst sie in einem Rutsch als Anschaffung verbuchen.

Gruess Hanspeter

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Hallo Hanspeter

Vielen Dank vorerst für Deine Antwort.

Mein Problem ist eben, dass ich folgende Buchungen gemacht habe

6520 Software/2330 Rückstellungen im Jahr 2018

Im 2019 habe ich die dann die Rückstellung mit der Eröffnungsbilanz eröffnet.

Als dann die Rechnung kam habe ich sie bezahlt

2330 / 1020

Jetzt stehe ich völlig auf dem Schlauch mit den Buchungen.

Ich muss das Konto 2330 auflösen, das Konto 6520 wenn ich die Software da nochmals raufhaue
dann gemäss Konto mehr für Software ausgegben als Tatsächlich.

Hast Du dafür irgendwie eine Lösung?

Vielen Dank im voraus

Gruss Joker

Hallo Joker

Meine vorherige Antwort war Quatsch. Gibts halt, wenn man auf die Schnelle…

Also, dröseln wir den Vorgang mal auf.

Angenommen, Du hast 2018 die Rückstellung gemacht und hast einen Beleg, dass Du 2019 die Software gekauft hast.
Der einfachste Weg ist der, mit dem Steuerkommissär zu telefonieren, ihm die Sachlage zu erklären und ggf. den Beleg einzureichen. Meistens kommt er auf den Vorgang zurück, nimmt die Einschätzung zuruck und alles ist gut.

War der Vorgang im 2017 und Du musst 2018 zurückbuchen (oder wenns aus 2018 stammt und die Einschätzung nicht zurückgenommen wird, 2019) dann geht das - so Du korrekt gebucht hast - wie folgt:

Buchung im Rückstellungsjahr

1521 (oder ähnlich, einfach das Anlagenkonto für Informatik) an 2350 (oder ähnlich, einfach das Rückstellungskonto) 20’000 (Beispiel).

Jetzt liegen auf dem Anlagekonto die 20’000.

Im Folgejahr löst Du ganz normal auf: 2350 an 1521 20’000.

Jetzt ist die Rückstellung weg und das Anlagekonto auf null.

Jetzt kaufst Du die Software und buchst entweder (wenn Du die Software aktivierst und abschreibst)
1521 an Bank Software 20’000
oder wenn Du die Software in einem Rutsch als Ausgabe buchst
6132 (oder ähnlich, URE Informatik) an Bank 20’000

Das wars dann auch schon.

Wenn Du kein Anlagekonto als Gegenkonto für die Rückstellung gewählt hast, brauche ich mehr Infos.

Dann kontaktiere mich unter
meisterbuchhalter@gmail.com
weil ich nur sporadisch im Forum bin.

Ich hoffe, das löst Dein Problem.

Gruess Hanspeter

Hallo Joker

Habe meine Antwort revidiert…

Gruess Hanspeter