Rückstellung Stornoreserve

Guten Tag

Gibt es einen steuerlichen Richtwert für Rückstellungen Stornoreserve / Stornohaftung bei einer Versicherungsbroker GmbH. Wie viel Prozent des Umsatzes darf ich beim Jahresabschluss als
Rückstellung verbuchen?

Besten Dank für Rückmeldung.

Saskia

Liebe Saskia, so wie ich sehe hat noch niemand auf Deine Frage geantwortet. Da ich bei einem Versicherungsmakler aktuell dieslebe Thematik habe, passt es gut rein.
Bevor man Reserven bilden kann, muss man das Geld ja zuerst verdienen. Das ist Einkommen, das prinzipell versteuerbar ist. Bildet man nun aus einem Teil des Einkommens eine Reserve, sei es für zukünftige Risiken wie einen kommenden Gerichtsfall, oder wie in Deinem Fall das Risiko der Kündigung von Versicherungsverträgen durch die Kunden, dann ist das voll und Ganz der Firma überlassen, wie hoch diese sind. Wird allerdings eine zu tiefe Reserve gebildet, wird bei einem Konkurs die Verantwortliche Person zu rechenschaft gezogen, weil sie/er die Firma fahrlässig in Gefahr gebracht habe, obwohl das abzudeckende Risiko bekannt war und die Firm genügend Einkommen erzielt hat um das Risiko abzudecken mit einer Reserve.
Also, Reserven werden aus regulär besteuerbarem Einkommen (abzüglich Aufwendungen) gebildet. Der Umfang der Reserve muss dem vorauszusehenden Risiko entsprechen. Bei Versicherungsvermittlern/Maklern kann die Versicherungsgesellschaft mit einer durchschnittlichen Stornoquote vielleicht helfen, um dem unerfahrenen/neuen Makler die Höhe der Stornoreserve zu ermitteln. Nach ein paar Jahren, hat man Erfahrungswerte und weiss wie hoch die Stornoquote ist. Soviel ich weiss bewegt sie die Stornoreserve so um die 20% der Jahresprovisionen und wird monatlich/jährlich bis zu diesem Anteil aufgestockt. Danach bleibt dann diese Reserve stabil bei gleichbeibenden, jährlichen Maklerprovisionen.
Was übrigens immer hilft, bei solchen stuerlich relevanten Themen der Steuerbehörde anzurufen. Die geben gerne Auskunft, und die ist nicht etwa nur im Interesse der Steuern, sondern neutral korrekt. Denn auch die Steuerbehörde möchte keine Gerichtsfälle, die sie verlieren.
Hoffentlich hilft das weiter, und schöne Feiertage.
Christian

Was würdest du sagen: wie hoch darf die Reserve sein, damit die verantwortliche Person im Konkursfall NICHT zur Rechenschaft gezogen wird?

LG und lieben Dank

Antwort zu SarahBeer93:
Höhe der Reserve, damit Verantwortliche Personen im Konkursfall nicht belangt werden wegen Fahlässigkeit.

Rückstellungen sind künftige Verpflichtungen mit “Unsicherheit bezüglich Fälligkeit und Höhe” . Die Bildung sollte erfolgen, wenn ein Risiko bekannt ist oder spätestens beim Jahresabschluss.
Im Gegensatz zu einer noch nicht bezahlten Rechnungen, die wir ja in die passiven Rechnungsabrenzungen buchen würden (Konto 2300 noch nicht bezahlter Aufwand), weiss man die Höhe nicht genau.

Um sich als Verwaltungsrat oder Geschäftsführer abzusichern, sollte man sich an allgemein anerkannte Standards halten, allenfalls Erfahungswerte berücksichtigen und die Gründe, die zur Höhe der Rückstellung geführt haben dokumentieren. Somit kann man sicher stellen, dass auch ein Richter das nachvollziehen kann und es als verantwortungsvolle und angemessene Rückstellung anerkennt. Je nach Branche sind Standards vorhanden. Andernfalls kann auch ein Experte zugezogen werden um eine qualifizierte, schriftliche Einschätzung abzugeben.
Zu hohe Rückstellungen sind sicher nicht falsch, sie bilden dann einfach sogenannte “stille Reserven”.

Noch eine Bemerkung zur Auswirkung auf den Ertrag/Gewinn des Unternehmens. (und die Besteuerung)

Die Bildung von nötigen Rückstellungen erfolgt, wenn ein Risiko bekannt ist oder spätestens beim Jahresabschluss.
Es vermindert den Ertrag, denn wir buchen es ein als: Aufwandsminderung / Rückstellungen, oder auch 8501 übriger Betriebsaufwand / 2630 Rückstellung.
(2630 für längerfristige Rückstellungen und 2330 für kurzfristige Rückstellungen. die 2630 -und 2330er Konten können nach Beadrf auf 2631, 2632, 2660, 2661 usw. individuell angepasst werden. Siehe Sterchi - Schweizer Kontenrahmen KMU ISBN 978-3-286-51075-3)

Nur wenn im Nachhinein die Rückstellung sich als zu hoch herausstellt, wird es ertragswirksam wieder zurück gebucht mit: Rückstellungen / Ausserordentlicher Ertrag.

Somit verringert also die Bildung einer Rückstellung den Ertrag/Gewinn des Unternehmens in dem Jahr, wo die Rückstellung gebucht wird. Das ist steuerlich korrekt, denn es reflektiert die Ereignisse in diesem Jahr. Würden wir nämlich den Aufwand den das Risiko verursacht erst in dem Jahr einbuchen, wo es zur Zahlung fällig ist, verfälscht es das Bild. Prinzipiell soll man immer dann buchen, wenn das Ereignis entsteht. Also ein zukünftiger Gerichstfall wegen Schadenersatz aus Produktehaftpflicht gehört in dieses Jahr, wo die schadhaften Produkte auf den Markt gekommen sind. Eine Stornoreserve für Versicherungsstorni gehört in dieses Jahr, wo die entsprechende Versicherung abgeschlossen worden ist.

Besten Dank Christian und sorry für die späte Antwort. Ich habe meine Logindaten nicht mehr :slight_smile: