Überabschreibung im Einmalerledigungsverfahren

Hallo Zusammen
Wir haben die Aufwände für die Einrichtung der Laden (in Miete nicht eigene Laden) als Aufwand verbucht. Der Steueramt hat dies als Überabschreibung gesehen und eine Aufrechnung im Einmalerledigungsverfahren gemacht.
Aufwand Total 36’111.11 Fr.
Aufrechnung durch Steueramt 5687.00 Fr.
Somit wurde unser Verlust im 2016 kleiner.
Müssen wir in unserer Buchhaltung diese Aufrechnung buchen?
Wie müsste die Buchhungssatz lauten?

Ich danke Euch vorab für die Hilfe.

Kann mir jemand helfen? ich brauche dringend Eure Hilfe.