Übernommene Kautionen verbuchen bei Geschäfts-/Kundenübernahme

Hallo

Ich habe ein kleines Fitnessstudio inkl. Mitglieder übernommen. Die Mitglieder haben mit ihrem Badge 24/7 Zugang. Für den Badge bezahlen sie bei Abschluss eines Abos eine Kaution von CHF 50.- Wenn sie ihr Abo nicht erneuern wollen, erhalten sie diese CHF 50.- bei Rückgabe ihres Badges zurück. Ich weiss, dass ich das z.B. wie folgt verbuchen kann:

2210 Verbindlichkeiten ggü. Dritten an 1010 Bank 50.-

Meine Frage ist nun aber: Da ich die Kunden ja vom Vorgänger übernommen habe, habe ich den Abschluss ihres Abos inkl. Kaution nicht verbucht. Da ich eigentlich aber ihre Kautionen übernommen habe, muss ich folglich beim Konto 2210 die rund 50 Badge-Kautionen zuerst auf der Haben-Seite erfassen oder? Was ist dann aber das Gegenkonto? In meinem Bankkonto sind diese Kautionen ja nicht drin (weil ich die Abos dieser Mitglieder nicht verkauft habe).

Vielen Dank für eure Hilfe.

richtig die Schuld besteht.

Ich schliesse mich der Meinung von Michel an. Aber: in der Übernahmebilanz müssten die offenen Kautionen ausgewiesen sein. Sind sie das?

wenn man alle Aktiven, also den Goodwill, sprich Kundenbeziehung übernimmt, ist es konsequent auch die direkt damit verknüpften Schuldenzu übernehmen. Denn die Kunden würden vermutlich diesem Gebahren mit Unverständnis begegnen.

Und ob der alte Buchhalter die Schuld korrekt verbucht hat, ist eine andere Frage.