Hi
Wir beantragen im Moment gerade ein Bank Kontokorrent-Konto mit einer Überzugslimite. Die Banken prüfen natürlich unsere Jahresabschlüsse.
Ist es rechtlich zulässig, den Banken einen anderen Abschluss einzureichen, als den Steuerbehörden? Beide Abschlüsse wären im gesetzlichen Rahmen.
Wie läuft dies in der Praxis?
Danke für eure Hilfe.