Das würde ich trotzdem versuchen, die Zahlungen als Unterhalt abzuziehen.
Wenn auch alle Zahlungen nachgewiesen werden müssen, und ich würde vor allem die Stellensituation in Spanien beleuchten, dass es schwierig sei eine Stelle zu suchen, mit einem kleinen Begleittext von der Freundin in Spanisch, den Sie dann auf Deutsch übersetzen und beides beilegen…
Denn Personen, die arbeitslos sind gelten deshalb nicht zwingend als erwerbsunfähig .
= eine kleine Chance haben Sie, dass Ihre Freundin vielleicht Erwerbsunfähig gilt.
Tipp, falls die beiden Kinder noch in sehr betreuungsintensivem Alter wären, dann würde ich die Unflexibilität der Mutter für die Stellensuche auch noch erwähnen, ev. ergänzen, ob Kindsvater Zeit für die Betreuung hat oder nicht.