Verbuchung Aufrechnungen Vorjahr

Hallo zusammen

Unser Steuerkommissär hat uns im Steuerjahr 2017 Aufrechnungen in den Bereichen Miete, Spesen (höherer Privatanteil) sowie Übriger Personalaufwand gemacht. Insgesamt handelt es sich um CHF 3310.-. Nun stimmt natürlich die Eröffnungsbilanz im 2018 nicht, da der Verlust im 2017 kleiner geworden ist.

Darf ich die Buchhaltung des Jahres 2017 noch anpassen, sodass die Zahlen stimmen oder werden die Korrekturen erst im 2018 gebucht?

Danke für eure Hilfe und liebe Grüsse
Emely

hallo
Dies ist nur eine steuerliche Aufrechnung. Der Verlust bleibt gleich und darf nicht angepasst werden. Ausser Ihr vereinbart dies mit der Steuerverwaltung. Ansonsten führt Ihr intern eine Steuerbilanz wegen der möglichen Verlustvorträge welche steuerlich geltend gemacht werden können.

Gruss
Arthur