Hallo zusammen
Unser Steuerkommissär hat uns im Steuerjahr 2017 Aufrechnungen in den Bereichen Miete, Spesen (höherer Privatanteil) sowie Übriger Personalaufwand gemacht. Insgesamt handelt es sich um CHF 3310.-. Nun stimmt natürlich die Eröffnungsbilanz im 2018 nicht, da der Verlust im 2017 kleiner geworden ist.
Darf ich die Buchhaltung des Jahres 2017 noch anpassen, sodass die Zahlen stimmen oder werden die Korrekturen erst im 2018 gebucht?
Danke für eure Hilfe und liebe Grüsse
Emely