Guten Tag,
Ich hätte eine Frage zur Verbuchung von einem Privaten Parkplatz welcher an die GmbH vermietet wird und zur korrekten Handhabung in den Steuern.
A vermietet 1 PP an die GbmH, die Buchung in der GmbH erfolgt auf das KK des Inhabers (welcher auch der Eigentümer des PP ist), wird aber nicht ausgezahlt im Jahr X.
Muss A diese Einnahmen in seiner privaten Buchhaltung, obwohl keine Auszahlung der GmbH an den A stattgefunden hat als Einnahme verbuchen?
Ja, und als Gegenkonto ist in der Buchhaltung von A auch das KK gegenüber der GmbH zu verwenden. Die beiden KK bei der GmbH und bei A sollten ja jeweils den gleichen Betrag aufweisen, beim einen als Forderung und beim anderen als Verbindlichkeit.
Also z.B.:
KK GmbH xy / Ertrag Parkplatzvermietung
Aus steuerlicher Sicht wäre noch zu beachten, dass der Preis des PP dem Drittvergleich standhalten sollte (Stichwort verdeckte Dividendenausschüttung)