Ich hätte eine Frage zum Thema “Mittagessen und Zwischenverpflegung”.
Ich bin alleiniger Inhaber einer GmbH und bezahle ALLE Auslagen mit der Kreditkarte der Firma.
D.h. Frühstück, Mittagessen, Zwischenverpflegungen wie auch Geschäftsessen.
Nun die Frage:
Wie werden solche Ereignisse idealerweise verbucht? Soll ich die Verpflegung via Kontokorrent verbuchen? (da private Auslagen)
Grundsätzlich gilt zu unterscheiden, ob das Geschäft für diese Auslagen aufkommt oder ob dadurch eine Schuld deinerseits dem Unternehmen gegenüber entsteht.
Wenn das Geschäft dafür aufkommt, empfehle ich Dir, das Spesenreglement vom entsprechenden Steueramt absegnen zu lassen. In dem Fall, kann das Konto Spesenentschädigung verwendet werden.
Wenn diese Ausgaben über die Firmenkreditkarte erfolgen, jedoch dem Geschäft wieder zurück bezahlt werden, erfolgt keine Buchung in die Erfolgsrechnung sondern über das Kontokorrent Konto (in der Regel 2160).
Bei Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Liebe Grüsse
Nora