Verkauf von Waren

Hallo Zusammen,

ich weiss nicht, ob ich hier mit meiner Frage ganz richtig bin. Aber wir verkaufen Waren, welche wir selbst über die Firma eingekauft haben, an unsere Kunden weiter. Allerdings darf der Mitarbeiter die Gewinnspanne selbst behalten, welches Bar an ihn ausgezahlt wird und wir buchen den Verkauf in der Buchhaltung als Verkauf mit vollem Preis ein, der Restbetrag wird als Personalaufwand verbucht. Ist dies denn so richtig, denn ich habe gelesen, dass man eigentlich diese Spanne in der Lohnbuchhaltung angeben muss oder kann man bis zu einem bestimmten Betrag das Geld an die Mitatbeiter auszahlen und es als Personalaufwand einbuchen?

Ich hoffe das mir bei diesem Thema weiterhelfen kann.
Danke im Voraus.

Lisa

Hallo Lisa

Leistungen des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer sind Lohnbestandteile und demzufolge:

  • sind die Sozialversicherungen von Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu berücksichtigen
  • ist der ausbezahlte Betrag Netto, weshalb ein Aufrechnung der durch den Mitarbeitenden einbehaltenen Gewinnspanne auf Brutto erfolgt
  • sofern die Firma MWST-pflichtig ist, ist dieser Umsatz entsprechend abzurechnen.
    Betr. massgebendem Lohn empfehle ich dir die Wegleitung zum Ausfüllen des neuen Lohnausweises: hier

Beste Grüsse
Silversurfer