Verlustvortrag mit Gewinn verrechnen

Grüezi mitenand

Ich hatte vor 6 Jahren einen Verlust, habe eine Einzelfirma und führe natürlich eine Buchhaltung. Nun meine Frage, ich habe diesen Verlust bei den Steuern abgezogen im Jahr in dem ich Verlust machte.

Ich nehme nicht an, dass ich diesen Verlust (wäre ja dann auch ein Verlustvortrag) mit einem allfälligen Gewinn in den laufenden Jahren verbuchen kann oder doch?

Hoffe Sie lachen sich nicht tod über meine Frage, bin leider kein Zahlenmensch.

Vielen Dank und viele Grüsse
Claudia Lüthi

Hallo Claudia

Verluste können bei der Direkten Bundessteuer (DBG) während 7 Jahren geltend gemacht werden. Die kantonalen Steuergesetze sehen gleichlautende Regelungen vor.
Art. 31 DBG1

Beste Grüsse
Silversurfer