Verwendung von Bildern für die Homepage?

Hallo wie verbuche ich folgendes:
wir werden von einem Herrn, der uns Fotos von ihm angeboten hat, wahrscheinlich kaufen, um diese für unsere neu erstellte Homepage zu nutzen. Wir werden uns auf alle Fälle schriftlich bestätigen lassen, dass wir diese auch rechtlich verwenden können. Die Frage ist nur, wie verbuche ich diese, unter immaterielle Wirtschaftsgüter oder Fremdleistung?
Weitere Frage: was muss ich weiter beachten, wenn wir eine Rechnung bekommen:
Muss ich mir irgendwas schriftlich geben lassen bezüglich?
Ich weiss noch nicht, ob es sich bei dem Herrn um eine Privatperson oder ob er in einer Firma arbeitet oder ob er selbst eine Firma hat. Ist das ausschlaggebend für uns, wenn wir eine Rechnung bezahlen.

Hoffe, mir kann jemand weiterhelfen. Bisher habe ich immer wertvolle Beiträge erhalten.

Im voraus vielen Dank.

Mfg
Maria

Ciao Maria
Unter „Fremdleistung“ hats nichts verloren, da Ihr die Bilder ja nicht weiterverkauft und sonst den Bruttogewinn verwässert. Ich persönlich würds in „Werbeaufwand“ verbuchen.
Grundsätzlich müsste man einen Lizenzvertrag abschliessen, welcher die Nutzungsrechte und das Entgelt definiert. Sinnvollerweise macht man den schriftlich.
So was in diese Richtung:
http://meisterfotograf.eu/nutzungsrechte-vereinbarung.pdf
Bei einer Privatperson z.B. freischaffender Fotograf müsste man allenfalls abklären, ob die Person eigenständig Sozialkosten abrechnet oder nicht…
Grüsse
Martin