Warenbestand und Inventar als Darlehen

Guten Tag zusammen

ich habe folgende Situation:

Ein Einzelunternehmen ist gewachsen und es wurde im 2020 eine GmbH geründet. Die Einzelfirma hat den Umbau einer neuen Filiale finanziert wie auch das ganze Warenlager der GmbH überlassen. Da hier keine Gelder geflossen sind, kann man dies als Darlehen (Warenvorrat wie auch das Inventar) buchen? Die Einzelfirma wurde erst im 2021 gelöscht. Leider hat sicher der Inhaber nicht informiert und es hat keine Umwandlung stattgefunden.

  1. Wie kann ich den Warenvorrat sowie das Inventar als Darlehen buchen? (ca. 120’000.00)
  2. Kann das Darlehen zinsfrei sein? Der Inhaber der Einzelfirma ist der Gesellschafter der GmbH.
  3. Können die Umbaukosten über das Kontokorrent des Inhabers gebucht werden? (ca.40000.–)

Vielen Dank für eine Rückmeldung

Grüsse
Claudia

Liebe Claudia

Ich gehe davon aus, die GmbH war keine Sachgründung sondern eine Bargründung.

In diesem Fall kann der Warenwert (Einstandspreis plus alle Spesen plus Mwst) von der GmbH übernommen werden. Dabei kommt es noch darauf an, ob die GmbH MwsT-pflichtig ist. Dann muss evtl das Meldeverfahren angewendet werden - am besten mit der ESTV abklären.

Buchung: Warenlager an 2160 (KK Gesellschafter) und ja, das kann zinslos sein.
Oder Warenlager an 24xx Darlehen Gesellschafter, kann auch zinslos sein, wenn es den Inhaber betrifft.

Das weiss ich zum Thema und wie immer: Ohne Gewähr.

Gruess Hanspeter

Guten Morgen Hanspeter

Vielen Dank für Deine Ausführungen.

Genau, das war eine Bargründung. Die Einzelfirma ist Mwst-pflichtig und war noch aktiv bis Ende dieses Jahres. Es wurden weiterhin Produkteverkauf online über die Einzelfirma getätigt. Entsprechend war es keine „klassische“ Umwandlung in eine GmbH.

Dann kann ich die Gegenbuchung in der Einzelfirma als Aktivdarlehen Gegenkonto Warenlager buchen?
Das gleiche bei dem Inventar, was von der GmbH übernommen worden ist für die Kundendienstleistungen (Coiffeur)?

Die GmbH ist bei der MwSt noch nicht gemeldet - es muss jedoch noch gemacht werden - da der Umsatz dies verlangt - Pflicht. Da beide Firmen noch aktiv waren und sind, kommt das Meldeverfahren zur Anwendung?

Herzlichen Dank - das hatte ich so wirklich noch nie!

Lieben gruss
Claudia