Weiterverrechnung mit/ohne MwSt

Als MwSt.-pflichtiges Unternehmen haben wir eine Rechnung für Vignetten von einem nichtpflichtigen Club erhalten. Das heisst, hier können wir auch keine Vorsteuer geltend machen. Wir verrechnen nun einen Teil dieser Vignetten weiter an Dritte. Müssen wir hier die MwSt. aufführen und somit Umsatzsteuern abliefern?
Besten Dank für euren Kommentar.

Hallo Yvonne

Nein, es handelt sich hier um einen nicht zum Entgelt gehörenden Beitrag. Voraussetzung ist jedoch, dass die Vignette auf der Rechnung in gleicher Höhe separat ausgewiesen wird, oder separat in Rechnung gestellt wird.

Dieser Geschäftsfall ist explizit in der MWST Branchen-Info 05 „Motorfahrzeuggewerbe“ unter Punkt 1.1.1. detailliert geregelt.

1.1.1 Nicht zum Entgelt gehörende Beträge

Abgaben und hinterlegte Beträge (Sicherheitsleistungen) gehören nicht zum Entgelt und sind deshalb nicht zu versteuern, sofern sie in gleicher Höhe separat in der Rechnung ausgewiesen oder gesondert in Rechnung gestellt werden. Es sind dies namentlich:

  • Beträge für öffentlich-rechtliche Abgaben, sofern nicht die steuerpflichtige Person, sondern der Kunde Schuldner ist:
  • Gebühren des Strassenverkehrsamtes für die periodische Prüfung von Fahrzeugen;
  • Gebühren für den Fahrzeugausweis;
  • Einnahmen aus dem Verkauf von Vignetten und Gebührenkarten für in- und ausländische Autobahn- und Schnellstrassennetze;
  • Kautionen, Depots und andere Beträge, die der steuerpflichtigen Person als Sicherheit dienen und die dem Kunden zurückerstattet werden müssen (z.B. die Kaution bei Mietgeschäften).

Vielen Dank für die Erläuterungen! Vignetten sind ja normalerweise MwSt.-pflichtig. Aber weil es eine Weiterverrechnung in gleicher Höhe ist, gilt Punkt 1.1.1. Habe ich das so richtig verstanden?

Nein, Autobahnvignetten sind meiner Meinung nach nicht MWSt-pflichtig. Es handlet sich ja um eine Steuer (Verkehrsabgabe).

Hallo Salvi

Ich habe gerade kürzlich eine Autobahn-Vignette im Denner gekauft. Auf der Quittung wird diese als MWST-frei aufgeführt.

Viele Grüsse
Bookie

Hallo Bookie

Nein, das ist nicht so. Auf der Denner Quittung steht bei der Autobahnvignette der Code A. Weiter unten bei der MWST-Aufteilung steht dann “A MWSt frei”.
Also hat der Denner die Vignet korrekterweise ohne MWST verkauft.

Gruss
Salvi

Hallo Salvi

Eben, das habe ich gemeint. Vignetten sind MWST-frei.

Viele Grüsse
Bookie

In dem Fall ist es für mich klar so, vielen Dank euch! Ich ging davon aus, das Vignetten MWSt-pflichtig sind. Wenn ich im Postshop eine Vignette in den Warenkorb lege steht eben “Preise inkl. MWSt.” deshalb meine Annahme.

Herzlichen Dank und lieber Gruss
Yvonne

Sorry Bookie, habe es falsch gelesen :innocent:
Gruss
Salvi

Hallo Yvonne
Ja, das ist mir auch schon aufgefallen beim Postshop.ch. Ist meiner Meinung nach nicht korrekt. Wäre interessant zu wissen, ob sie es dann auf der Rechnung dann auch falsch ausweisen.
Gruss
Salvi

N.P.! :smile:

Viele Grüsse
Bookie

Hallo. Ich habe eine Frage genau zu diesem Thema.

Wenn ich Portokosten (18.- inkl. MwSt. , Barauslage von uns, mwst-pflichtig) an einen Kunden weiterverrechne, muss ich dann die 18.- plus nochmals MwSt. verrechnen oder rechne ich 16.65 plus Mwst?

Ebenfalls eine Mwst-freie Gebügrenrechnung.

Ich frage deshalb, weil ich mittlerweile beide Varianten gesehen habe und mir sehr unsicher bin.

Kann jemand die Antwort auch mithilfe eines Gesetzesartikels stützen?

Weiss leider keinen Gesetzesartikel dazu, aber du darfst es meiner Meinung nach auf beide Varianten weiterverrechnen. Du machst es für den Endkunden einfach unnötig teurer, wenn du die MWST auf den Betrag + MWST nochmals draufrechnest.
Wenn du Deinen Nettobetrag + MWST weiterverrechnet verdienst du nichts dran und der Kunde zahlt nichts drauf - sofern Ihr beide MWST-pflichtig und Vorsteuerabzugsberechtigt seid.