hallo
wir haben eine nanny die bei uns Frühstückt und zu Mittag isst. In abzug bringen können wir einen Naturallohn pro tag von CHF 3.5 für Frühstück und CHF 10.00 für Mittagessen.
Die Sozialleistungen wie AHV etc müssen wir aber auf diesen Naturallohn auch anwenden…
und auch zur pensionskasse /BVG noch eine Frage… wo werden diese erfasst resp berechnet mit dem Koordinationsabzug?
Der Naturallohn wird zusammen mit dem Monatslohn ausgewiesen. Davon werden die Sozialversicherungen in Abzug gebraucht.
Bei der Pensionskasse musst Du Dich mit Deinem Versicherer in Verbindung setzen und die Nanny anmelden. Der Versicherer nennt Dir dann den Abzug für das BVG. Die Eintrittsschwelle bei der Pensionskasse beträgt momentan Fr. 21’150.00 (Jahreslohn).