Zurück gestellte Steuern aus dem Jahr 15 def. im Jahr 18 einbuchen

Hallo,

Wir hatten eine Steuerrevision wo das 2015 definitiv veranlagt wurde. Wir haben Steuerrückstellungen im 2015 gebucht aber nun sind es 25 TCHF zu wenig die zurückgestellt wurden. Im 2016 wurde keine Rückstellung gebildet im 2017 auch nicht und im 2018 können wir noch eine bilden.
Wie verbuche ich nun richtig die Rückstellung 15 in die definitive Steuern um ?
Wie muss ich die 25 TCHF noch zusätzlich einbuchen die nirgends waren ?
Wie soll ich die provisorische Steuerrechnung einbuchen vom 2018 und wie nehmen ich die Umbuchung vor wenn die definitive Rechnung kommt ?

Danke für Eure Hilfe!

Hallo Cherry

Wir verbuchen normalerweise den effektiven Steueraufwand (anhang Berechnung) im Steueraufwandskonto (Steueraufwand an Steuerrückstellung). So kann jeweils der effektive Aufwand im korrekten Jahr gebucht werden.
Nachsteuern welche nicht zurückgestellt wurden, können entweder über den Steueraufwand nachgebucht werden oder über den ausserordentlichen Aufwand, da es ja eine alte Periode betrifft.
a.o. Aufwand an Bank

passt dies
Arthur