Darlehen für Gründung einer AG verbuchen

Liebe Community,
Wie kann ich folgender Sachverhalt verbuchen?
Gründung einer AG
Gründerin nimmt ein Darlehen in der Höhe von CHF 50’000 auf. Für dieses Geld kauft sie Produkte, die sie als Sacheinlage für die Gründung braucht. Die restlichen 50’000 gehen auf „nicht einbezahltes AK“. Ich zerbreche mir den Kopf wegen dem Darlehen. Ohne Darlehen würde ich es so buchen:

Warenvorrat/AK 50’000
nicht einbezahltes AK/AK 50’000

Wie kann ich das Darlehen verbuchen?
Herzlichen Dank

Die Gründerin nimmt 50 Darlehen bei Bank auf, privat

Dann kauft Sie Ware damit

Dann macht sie damit eine Sacheinlage Gründung einer AG

Vorräte an AK 50
nicht einbez AK an AK 50

Ist das der Vorgang der passiert ist?

Hallo Michel,
Vielen Dank für deine Antwort. Das Darlehen hat die Gründerin privat genommen (vom Familienmitglied) und würde es gerne über die AG dann abzahlen. Ich überlege, ob man das Darlehen überhaupt in die AG buchen kann oder ob es technisch Privatdarlehen ist und sie es auch privat zurückzahlen muss.

Den Fall hatte ich schon einmal bei einer GmbH-Gründung. Dort hat auch ein Familienmitglied der Inhaberin das Stammkapital als Darlehen vorgeschossen.

Da das Darlehen vor der Existenz des Unternehmens privat aufgenommen wurde, liegst du ganz richtig: Es ist ein Privatdarlehen, welches privat zurückbezahlt werden muss, und mit der Firma nichts zu tun hat.
Die Darlehensschulden sind privat und die Aktien/Stammanteile des Unternehmens gehören trotzdem alleine der gründenden Person.

Deshalb ist es nicht möglich, dieses Darlehen „über die Firma abzubezahlen“.
Die Schuldnerin kann natürlich einen Kredit bei der Firma aufnehmen, und damit dann das Darlehen bezahlen. Dann schuldet sie den Betrag danach der Firma.

Damit ist aber sehr vorsichtig umzugehen, da Darlehen von der juristischen Person an die Gesellschafter zinspflichtig ist und die Behörden das recht genau prüfen werden. Stichwort verdecktes Eigenkapital.

Ich wäre da vorsichtig und würde das Darlehen auch privat halten. Man kann ja mit dem ausbezahlten Lohn der eigenen Firma dann die Schulden privat bedienen, das ist auch bürokratisch viel einfacher.

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Vielen Dank. Aber wie hätte der Onkel das Darlehen der Firma zahlen können, wenn die Firma zu dem Zeitpunkt nicht existierte? Und darf ich noch fragen, wenn ich die Buchung Kontokorrentschuld an Darlehen Onkel machen würde, geht die Abzhalung dann weg vom Darlehen, jedoch das Kontokorrent bleibt bestehen bis die Inhaberin es allenfalls über die Jahren dann ausgleicht. Also es wäre praktisch ein Darlehen von der Firma an sie, müsste das nicht verzinst werden? Sorry für die vielen Fragen, ich möchte alles richtig machen. Vielen lieben Dank!

ich korrigiere mich

Onkel gab Geld für Gründer der AG
Also Privat an Privat.

Keine Buchung im Geschäft

Gründer muss nun Lohn oder so beziehrn um damit seine private Schuld zu bezahlen

Super, nochmals vielen Dank!

Um hier die Aussage von michel.keck zu ergänzen und auf meinen obigen Post zu verweisen, einfach weil es für eine einfachere Verständlichkeit relevant ist:

Wenn du privat ein Darlehen in der Verwandtschaft aufnimmst und mit diesem Geld dann eine GmbH gründest, dann muss man das ja auch in Statuten und Handelsregister festhalten. Wichtig ist dann erstmal die Frage „Auf wen laufen die Stammanteile?“.

Wenn du jetzt in Statuten und HR einträgst (wir gehen von einem Stammkapital von 20’000.- CHF gesplittet auf 20x 1’000.- CHF aus), dass Mia Gesellschafterin ist und 20x Stammanteile besitzt (also 100%), dann gehört diese GmbH auch alleine und ausschliesslich der Gesellschafterin Mia!

Der kreditgebende Onkel kann also gar kein Kontokorrent bei der Firma haben, da er kein Gesellschafter ist. Die GmbH inklusive den 20’000.- CHF Stammkapital gehören daher erstmal dir. Und dein Onkel hat 20’000.- CHF von der Privatperson Mia zu Gute.

In der Mitte steht also Gesellschafterin und Privatperson Mia. Sie besitzt sowohl das Unternehmen, hat aber auch 20’000.- CHF Schulden bei ihrem Onkel.

Da siehst du auch, warum diese Thematik die Firma nicht betrifft, da es keine direkte Verbindung von GmbH zu Onkel gibt.