Pauschalspesen Lohn und Restaurantbesuche über BH

Hallo liebe Community

Ich habe folgende Situation:
GmbH mit zwei Gesellschaftern, beide bekommen neben ihrem Lohn noch 550,-- Pauschalspesen bezahlt. Im Vorjahr waren es sogar noch 750,–. Die Steuerbehörde war nicht erfreut darüber, deshalb im 2023 die 550,–. Bei den Pauschalspesen ist es doch so, dass sie alle Belege bis zu diesem Betrag sammeln müssten und dieser der Steuerbehörde vorweisen müssten, wenn es dazu eine Aufforderung gibt. Angenommen sie haben diese Belege nicht, würde dieser Betrag als Lohnbestandteil aufgerechnet werden oder? Dann folgt eine Nachrechnung der Sozialversicherung korrekt? Falls sie die Belege haben und sogar darüber sind, was passiert mit dem Betrag wo über den Pauschalspesen ist?

Ebenso werden Restaurantbesuche 2023 als Sonstiger Personalaufwand in Höhe von 8’500,-- verbucht (2022 auch ca. 8’500,–), dann noch 2’500,-- auf Repräsentationskosten. Ich habe den Kunden darauf aufmerksam gemacht, dass es zu Fragen seitens der Steuerbehörde geben kann. Sie meinten dass sei alles legitim, da dies alles Essen mit Geschäftskunden wären.

Ich werde meine Frage anders formulieren, denn ich benötige dringendst Euren Rat:
Ist es zulässig, trotz der Auszahlung von Pauschalspesen, Restaurantbesuche über die Firma zu buchen?

Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten
Astrid

Korrekt. Wobei die Chance praktisch gleich 0 ist, dass eine Steuerbehörde / Person dermassen pingelig ist, wenn es um jährliche Spesen von CHF 550/ CHF 750 und die erstmalige Kontrolle davon, geht. Ist halt immer individuell, aber da muss man schon fürchterlich verhandeln, wenn dass dann eiskalt von der Behörde als steuerbares Einkommen aufgerechent wird.

In deinem Fall war es ja bereits im Vorjahr ein Thema. Kann järhlich geprüft werden. Und in dem Falle würde ich dann fürs Folgejahr schon die Belge haben. Ist vorprogrammiert dass das ohne Nachweise ansosnten im Folgejahr wirklich aufgerechent wird…

Korrekt

Nichts, dass interessiert die Steuerverwaltung nicht. Das müsste aber den Arbeitnehmer interessierten, dass das sauber über die GmbH abgerechent wird… So bezahlt er die geschäftsmässigen Aufwände privat.

Ja. MIt der pauschale sind sämtliche Kleinspesen pro Ausgabe à CHF 50.00 abgegolten (resp. bis zu CHF 100.00 bei höheren Pauschalen). D.h. aber auch, dass z.B. ein Kundenessen à CHF 500.00 separat abgerechent werden darf.

Lieber Mathias

Du hast mir wirklich sehr geholfen.
Vielen herzlichen Dank für Deine ausführlichen Antworten.

Gruss Astrid

nicht vergessen im LA noch Kreuz Pauschalspesen und Höhe aufführen

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