Selbständiger Nebenerwerb - Verlust in der Steuererklärung

Hallo zusammen
Ich brauche kurz eure Hilfe. Ich habe eine Einzelfirma als Nebenerwerb seit 2022 und habe im Jahr 2022 und im Jahr 2023 einen Verlust erwirtschaftet. Kann ich in der Steuererklärung 2023 nur den Verlust aus dem Jahr 2023 angeben oder kann ich den Verlust aus dem Jahr 2022 auch nochmals abziehen? So als Verlustvortrag?
Vielen Dank und liebe Grüsse
Nadine

Hallo,
Du kannst einen Verlust aus dem Vorjahr nur dann ins Jahr 2023 vortragen, falls dieser im Jahr 2022 nicht mit dem übrigen Einkommen (z.B. mit dem Haupterwerb oder sonstiges Einkommen) verrechnet werden konnte. Dabei spielt es keine Rolle, ob das übrige Einkommen aus selbstständiger oder unselbstständiger Tätigkeit erwirtschaftet wurde.

ich veratehe Ihre Frage so

  • 20’000 im 2022
  • 13’000 im 2023

Weiter nehme ich an, dass Sie die 20’000 von Ihrem damaligen Lohn im 2022 abzogen, oder?

Das heiast … falls alles so ist, dass Sie im 2023 nur noch 13000 abziehen können

Danke für die Erläuterung :blush: