Überbezahlung als Trinkgeld

Hallo Zusammen

Ich stehe gerade total auf der Leitung. Folgendes:
Ein Kunde von uns hat seine Rechnung beglichen, dabei aber Fr. 20.- mehr überwiesen was als Trinkgeld in die Kaffeekasse fliessen soll.
Nun meine Frage:

Wie buche ich das jetzt korrekt? Klar der ganze Betrag den er einbezahlt hat auf 1020, und die Überbezahlung direkt in die Kasse? Oder wie bekomme ich das Geld zuerst in die Kasse und danach aus der Kasse in unsere Kaffeekasse (Sparschwein :-))?

hoiii

Sagen wir der Debitor, welcher der Kunde begleichen wollte, ist CHF 100.-. Dann hat der Kunde CHF 120.- überweisen:

1020 / 1100 100.-
1020 / 1000 20.-
Und dann noch effektiv die 20.- in Cash aus der Kasse ins Sparschwein.

So würde ich es jedenfalls pragmatisch handhaben. Kannst natürlich auch auf die Bank gehen und dir die CHF20.00 fürs Sparschwein ausbezahlen lassen :slight_smile:

Zudem: Sollte sich der Geschäftsfall häufen/grosse Beträge vorkommen (wovon ich nicht ausgehe), müsste man sicherlich genauer hinschauen. Wenn die Trinkgelder nicht direkt vom Personal einbehalten werden können und stattdesen ans Unternehmen fliessen / von diesem weiterverteil werden, dann ist es Umsatz und auch die MWST ein Thema.

Guten Morgen

Vielen Dank für deine Rückmeldung. Eigentlich ganz einfach, hihi :slight_smile:

falls es GmbH ist würde ich es 1020 an Kk Inhaber buchen 1120

falls es EIU ist dann würde ich 1020 an 2850 buchen

So habe ich keine negative Kasse

Ist die Firma MWSt pflichtig? Wenn ja, sind Goodwill und Trinkgeldzahlungen des Kunden leider MWST pflichtig im gleichen Rahmen wie der Ertrag, also gleicher MWST-Satz. Dies wurde mir bei einer Prüfung bei einem Mandaten Autogarage, bereits aufgerechnet von der MWST.

Ja stimmt, wenn es Trinkgeld ist, das nicht dem Personal zusteht…