Weiterbildungskosten Lohnausweis

Guten Tag miteinander

Müssen Weiterbildungskosten von 15000 CHF auf dem Lohnausweis des Arbeitnehmers aufgeführt werden?
Diese Kosten wurden vollumfänglich von der Firma übernommen.

Freundliche Grüsse
Thomas

Hallo Thomas

Ab 01.01.2016 gilt folgende Regelung:
Falls die Firma die Kosten dem Arbeitnehmer vergütet hat, dann muss der Betrag im Lohnausweis Ziff. 13.3 angegeben werden. Falls die Firma hingegen die Kosten direkt an Dritte vergütet hat (z.B. an das Bildungsinstitut), dann sind sie nicht im Lohnausweis anzugeben.

(Gemäss RZ 61 der ab 1.1.2016 gültigen Wegleitung zum Ausfüllen des Lohnausweises)

Gruss
Salvatore