Ich habe eine IT-Dienstleistungsfirma gegründet (GmbH) und bin vorerst der einzige “Mitarbeiter”.
Mein Kunde bezahlt mich auf Tagesbasis. D.h. Ende Monat reiche ich eine Rechnung ein für die geleisteten Tage.
Muss ich für mich auch einen Arbeitsvertrag erstellen, auf dem der Tageslohn aufgeführt wird?
Oder kann ich Monat für Monat “flexibel” entscheiden, wieviel Lohn ich mir aus der Geschäftskasse überweisen will? (unwahrscheinlich…)
Grundsätzlich kannst du dir soviel ausbezahlen, wie du möchtest. Aufgrund der Sozialversicherungen, empfehle ich dir jedoch einen Arbeitsvertrag, in welchem der fixe Bruttolohn ausgewiesen wird. Damit vermeidest du grosse Nachzahlungen Ende Jahr. Wenn noch unklar ist, ob genug flüssige Mittel/Aufträge vorhanden sind, kann ein Teillohn ausbezahlt und der Rest auf ein Kontokorrent Konto vom Gesellschafter verbucht werden.
Ich hoffe, Ihre Frage damit zu beantworten.
Bei Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Vielen Dank für deine Antwort. D.h. ich kann im ersten Monat übertrieben gesagt 2’000 CHF Lohn auszahlen, und dann z.B. im 12. Monat 15’000 CHF? Muss da keine Kontinuität vorhanden sein? Oder ist das dem Steuereamt egal?
Grundsätzlich muss keine Kontinuität vorhanden sein. Der Lohnaufwand sollte jedoch nicht unverhältnismässig zum Umsatz sein. Zudem ist bei jeder Anpassung eine Meldung an die Sozialversicherung / Vorsorge vorzunehmen, da sich die Beiträge ändern.