Dieses Konto wurde von einer vorherigen Buchhaltungsfirma als Barbezug und Barauslage gebucht.
Sprich man müsste 20`166.15Fr der GmbH zurückgeben.
Entweder in Form von 1000/1020 Aktivkonto.
Der Inhaber möchte nun dieses Konto auflösen und als Lohn verbuchen.
Sprich nicht der GmbH zurückgeben.
Ich bin bei KK 2160 „-20166.15Fr“. da passivkonto.
Sprich ich müsste Bank Inhaber auf 2160 buchen wenn der Eigentümer wieder ins Geschäft reintut, damit 2160 Konto auf null ist.
wenn ich Nettolohn 5000 - 2160 buche,
dann bin ich nicht auf null bei dem 2160 Konto…
Ich müsst irgendwie eine Zwischenbuchung machen, jedoch weiss ich nicht wie ich das korrekt hinkriege damit 5000 Konto plus und 2160 Konto auf null ist…
Ja, hat michel.keck auch so geschrieben. Wobei die Rede vom BH-Konto „Bank“ ist. Oder was verstehst du unter „Bank Inhaber“? Ich ein Bankkonto, Privat auf den Inhaber, welches nichts mit dieser Buchhaltung zu tun hat…
Wenn der Inhaber einzahlt, du ergo 1020/2160 buchst, bist du auf Null. Wenn dasselbe gemacht wird, aber mittels Lohn buchst du 5000/2160. Also auf dein Konto 2160 bezogen ist beides 1:1 dasselbe. Wenn du natürlich jeweils andere Beträge hast, dann gibts Abweichungen. Das macht aber vom Sachverhalt her keinen Sinn
Edit: aus Sicht der Variante Begleichung via Löhne/Lohnbuchahltung ist das sehr vereinfacht dargestellt. Je nach Kontenplan und wie du die Löhne verbuchst (was sehr individuell ist), sind andere Kontos/Transferkontos involviert. Wichtig zu wissen in dem Kontext ist, dass schlussendlich der auszuzahlende Lohn nicht ausbezahlt wird (keine Buchung: xxx/1020), sondern eben dem Saldo des Kontos 2160 entspricht- und dann dort zu buchen ist (xxx/2160). Evtl. machst du hier noch einen Denkfehler?
Hallo Habib,
irgendetwas stimmt bei deinen Ausführungen nicht.
Wie heisst das Passivkonto? Ist es ein KK vom einem Gesellschaft, bzw. Lohnbezüger?
Wenn Passiv im Haben, dann hat die GmbH ein Schuld jemanden gegenüber und keine Forderung.
Wenn Passiv im Haben Betrag im -xx.xxx, dann wäre es ein Guthaben.
Wenn Punkt 1 zutrifft, dann kannst du dem GS anstelle von Lohn sein 'Darlehen, resp. kurzfristige Einlage) zurück zahlen, ohne die ER zu benützen = Passivkonto / Bank. Wenn der GS Lohnbezüger wäre, kannst du den Lohn als Rückzahlung Darlehen ausweisen und die ER entlasten.
Falls doch Punkt 2 zutrifft, kannst du den Betrag als Nettolohn auf 5xxx buchen, bzw bei Bruttolohnverbuchung, die Abzüge entsprechend aufrechnen.
Aber zuerst mal klar definieren, was das Passivkonto beininhaltet, bzw seine korrekte Bezeichnung.
Hier liegt m.E. der Wiederspruch. Abgesehen davon müsstest du präziser formulieren was ein „Minus von -20166.15 im Passivkonto“ heisst, ich mache lediglich Annahmen. Aber sowie ich das sehe, sprichst du gleichzeitig von Zu/Abnahme (+/-) Konto und von negativen/positiven (+/-) CHF-Beträgen innerhalb des Kontos. Du interpretierst die Ausgangslage / die Anzeige deiner BH-Software falsch…
…item: Was ich damit sagen will, ich denke die GmbH schuldet somit dem Inhaber das Geld. Denn das würde die Anzeige „-xx’xxx.xx CHF“ innerhalb deiner Software bei den Passiven bedeuten.