Hallo zusammen
Ich habe eine Frage zur Abgrenzung von angefangener Arbeit. Unsere Firma repariert Fahrzeuge. Nun haben wir bei einigen Fahrzeugen im 2022 bereits arbeiten getätigt und auch bereits Teile verbaut. Dies jedoch noch nicht in Rechnung gestellt.
Natürlich muss die getätigte Arbeit abgegrenzt werden. Doch wie verhält es sich mit den bereits verbauten Teilen? Müssen diese ebenfalls abgegrenzt werden? Wenn ja, zum VK oder EK? Im Prinzip sind die ja immer noch unser Eigentum und theoretisch könnten wir diese auch wieder ausbauen und anderweitig verwenden.
Besten Dank für eure Hilfe.
Sarah