Abgrenzung angefangene Arbeit

Hallo zusammen

Ich habe eine Frage zur Abgrenzung von angefangener Arbeit. Unsere Firma repariert Fahrzeuge. Nun haben wir bei einigen Fahrzeugen im 2022 bereits arbeiten getätigt und auch bereits Teile verbaut. Dies jedoch noch nicht in Rechnung gestellt.

Natürlich muss die getätigte Arbeit abgegrenzt werden. Doch wie verhält es sich mit den bereits verbauten Teilen? Müssen diese ebenfalls abgegrenzt werden? Wenn ja, zum VK oder EK? Im Prinzip sind die ja immer noch unser Eigentum und theoretisch könnten wir diese auch wieder ausbauen und anderweitig verwenden.

Besten Dank für eure Hilfe.

Sarah

Also wenn Mittelzufluss wahrscheinlich ist und die Bewerung verlässich ist, anhand Lieferscheinen und Stundenrapporten,

kann zu HK bewertet werden…

oder, falls ein Vertrag schriftlich mit Kunden vorliegt umd der Fertigstellungsgrad messerscharf bestimmbar ist, könnte wäre zu Verkaufspreisen bewertbar, also inkl. Gewinn.

Ich vermute ersteres trifft auf Ihre Schilderung zu.