Abgrenzung bei Verwendung der Sollstellungs-Methode

Die Lohnbuchhaltung - und damit auch die Beiträge an die Unfallversicherung - erfolgt bei mir mit der im Forum empfohlenen Sollstellungs-Methode. Ende 2018 habe ich die Rechnung der Berufsunfall-Versicherung für das 2019 wie folgt bezahlt:

  • Passivkonto 2000 (Kreditoren) / Aktivkonto 1020 (Bank)
  • Passivkonto 2273 (Kontokorrent Unfallversicherung) / Passivkonto 2000 (Kreditoren)

Diese Rechnung soll nun abgegrenzt werden. Für eine transitorische Buchung muss m.M.n. immer ein Aktiv-/Passivkonto in Zusammenhang mit einem Aufwand-/Ertragskonto stehen. Wie buche ich denn jetzt die Abgrenzung richtig? Über das transitorische Konto 1300 (Bezahlter Aufwand des Folgejahres) ist es ja schlecht möglich, da es sich dabei um ein weiteres Aktivkonto handelt.

Hallo heman

Für mich müsste das Konto 2273 einfach als “Spiegelkonto” (Konto das je nach Saldo auf der Aktiv oder Passiv Seite aufgeführt ist) definiert werden.
Dann taucht es in der Bilanz auf der Aktivseite auf und du hast ja effektiv auch ein Guthaben gegenüber der Unfallversicherung.

Viele Grüsse
Jakob