Liebe Freunde der Buchhaltung
Ein Kunde ist seit 2024 MWST-Pflichtig und rechnet mit Saldosteuersatz und nach Vereinnahmt ab. Nun steht bei mir die Frage an wie ich die MWST auf die Debitoren abgrenzen soll damit a dieser nicht in den Umsatz fliesst und b nicht bei der MWST-Abrechnung angezeigt wird, arbeite bei diesem Kunden mit Banana.
(Mein Vorschlag wäre eine Manuelle Abgrenzung auf zwei zusätzliche Konti jeweils eins in der Bilanz und eins in der Erfolgsrechnung etwa latente MWST oä)
Gruess, Andreas
Sali AndreasZ
Solche Fälle habe ich ziemlich oft, da ich meist vereinnahmt abrechne.
Der Umsatz ist inkl. MWST im Ertrag abzugrenzen.
Die abzuliefernde Steuer wird bei Saldosteuermethode ja meist nicht bei jeder Transaktion mitgebucht, sondern wird bei der Abrechnung vom Bruttoumsatz inkl. MWST mittels jeweiligem Saldosteuersatz berechnet und dann separat über die ER gebucht (so mache ich das zumindest).
Was die Buchungssystematik anbelangt, würde ich einen Steuercode wählen welcher nicht automatisch in die MwSt-Abrechnung miteinbezogen wird.
Bei der Umsatzabstimmung muss es dann halt manuell rausgerechnet werden. Aber das ist eigentlich normal bei vereinnahmter Abrechnung mit Ertragsabgrenzungen.
Die „latente“ MWST auf die Debitoren kann separat über eine passive Abgrenzung in der Erfolgsrechnung erfolgen.
Hoffe das hilft Dir weiter.
Viel Spass beim buchen!
Beste Grüsse
jd
Hoi Andreas
Hier, ganz zuunterst:
https://www.banana.ch/apps/de/node/9738
Das mache ich seit Jahren so und ews klapprt. Enfach dran denken: am 01.01. des neuen Jahre das Ganze rückgängig machen und dann, wenn der Kunde zahlt, ganz normal buchen.
Gruess hampi52