Abgrenzungen auf anderes Konto auflösen

Hallo
Auflösungen von Abgrenzungen sollten auf den ursprünglich bei der Abgrenzung verwendeten Konten gebucht werden. Merkt man nun, dass die Abgrenzung eines Aufwandes auf dem falschen ER-Konto gebucht wurde, kann die Auflösung dann auf dem richtigen ER-Konto vorgenommen werden (dort wo schlussendlich auch die Rechnung gebucht wurde)? Bei Aktivkonten macht man das ja auf keinen Fall, da man sonst eine Abgrenzung aktiviert. Aber wie sieht es bei ER-Konten aus, die per 01.01. wieder von Null beginnen?
Danke für die Hilfe

Hallo Rahel003
Das macht sogar durchaus Sinn. Die Abgrenzung würde ich immer auf das Konto auflösen wo dann die effektive Rechnung gebucht wird.
Zum Beispiel bei Steuerabgrenzungen macht das durchaus Sinn, wenn du zum Beispiel ein Konto für die Steuern vom aktuellen Jahr und ein Konto für die Vorjahre hast.
Viele Grüsse
Jakob