Abgrenzungen - bis zu welchem Betrag sinnvoll?

Hallo zusammen
Ich habe eine Einzelfirma, bin im 2023 gestartet :slight_smile:
Nun habe ich Rechnungen, z.B. Betriebshaftpflicht, Hosting, etc. mit Jahresrechnungen beispielsweise 11.23 - 10.24. Diese müsste ich nun abgrenzen.
Meine Frage: Bis zu welchem Totalbetrag ist ein Abgrenzen sinnvoll? z.b. ist der Aufwand der Abgrenzung für eine Jahresrechnung von CHF 15 für die Domaingebühr aus meiner Sicht unverhältnismässig? Kann ich mir eine Grenze setzen oder gibt es dazu Vorgaben? Klar, ich müsste es dann jedes Jahr gleich handhaben…
Merci für euer Feedback!
Happy New Year und beste Grüsse, Zubi

Grundsätzlich ist es an dir das zu Entscheiden, ich kenne Unternehmen die - zumindest was Wiederkehrende Sachen betreffen nichts mehr abgrenzen. Bei wiederkehrenden Beträgen (Versicherungen, Domain) schaue ich eher darauf wie lange das ganze noch geht, wenn es 1/2 Jahr oder mehr geht so grenze ich es ab, alles was noch 3 Monate geht schaue ich auf den Betrag. Bei den Beträgen überlasse ich es dir, was für deine Grösse Sinnvoll ist (Aufwand-Nutzenverhältnis). Wichtiger ist die Abgrenzungen eher für Einmalige Sachen - alle anderen Positionen werden sich auf die Zeit hinaus stabil halten.

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Versicherungen und ähnliches grenze ich immer genau auf Monat ab. Kleinigkeiten wie Domain oder sonst so Gebührli grenze ich nur ab, wenn die Rechnung ausschliesslich das Folgejahr betrifft. Die 15 CHF Rechnung in ihrem Fall würde ich persönlich nicht abgrenzen.

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Das ist super, Danke für deine Ausführungen, AndreasZ_SB! Ich habe nun die Rechtsschutzversicherung, welche über 12 Monate läuft, abgegrenzt, die kleineren Beträge (wenn sie aktuelles GJ und Folgejahr betreffen) nicht. Und natürlich den bezahlten Aufwand des Folgejahrs entsprechend gebucht. Gruss, Zubi.

Ich habe mir nun aufgrund deiner Ausführungen eine „interne Limite“ definiert, Merci buchhalter0701! Gruss, Zubi