Abmeldung Einzelfirma von Mwst wegen unterschreiten der 100'000 CHF Grenze

Wenn sich eine Einzelfirma aufgrund der Umsatzgrenze 100’000 CHF/Jahr von der Mwst. abmeldet hat dies irgendwelche steuerlichen Folgen auf den Warenbestand?

Beispiel:

Firma macht regelmässig unter 100’000 Umsatz ist aber bei der Mwst angemeldet.
In letzten Quartal wurde z.b. viel Handelsware eingekauft ( z.b. 200’000 CHF) und entsprechend die Vorsteuer gezogen.

Zum Jahres Ende hat die Firma beispielsweise 250’000 CHF Lagerbestand und meldet sich per 1.1. von der Mwst ab.

Welche Folgen hätte in diesem Beispiel der Lagerbestand MwSt. technisch gesehen?

Lagerbestand per Ende 2022: 50’000 CHF
Lagerbestand per Ende 2023: 250’000 CHF (entsprechend nur im letzten Quartal 2023 hierfür 15’400 CHF Vorsteuer erstattet)

Abmeldung von der MwSt. per 1.1.24 und der Bestand wird über die nächsten Jahre einfach abverkauft (es wird immer unter 100’000 Umsatz geblieben)

Die MwSt. Abmeldung hat keinen Einfluss auf ihren Lagerbestand, den die 250’000 CHF Lagerbestand sind Bruttowert ohne MwSt.
Die Ware wurde für 269’250 CHF gekauft, 19’250 CHF Vorsteuer haben sie bezahlt, und später vom Steueramt als Vorsteuer zurückerhalten, Warenlager wurde brutto mit 250’000 CHF bebucht.

Der einzige Unterschied jetzt, sie stellen Rechnungen ab 2024 ohne MwSt. aus an ihre Kunden.

Sie können da profitieren, wenn auch der Warenbestand etwas hoch ist für die nicht mehr Erreichung der 100’000, oder die Marge tief.

Bei der Abmeldung prüfen, innert 60 Tagen, ob Sie die Frage nach vorsteuerbelasteten Gütern angekteuzt haben, sie Frgebogen zur Abmeldung

Danke für ihre Antworten.

Die Abmeldung kann 60 Tage nach Ende der Steuerperiode gemacht werden, also Ende Februar.
Wie verhält es sich wenn im Januar/Februar bereits Rechnungen mit MwSt. ausgestellt wurden?

Bezüglich der Frage im Abmeldeformular:
"Behalten Sie Gegenstände oder Dienstleistungen, für welche der Vorsteuerabzug geltend gemacht wurde?
Hier kreuze ich ja an und die Sache ist erledigt oder verlangt die EStv dann noch weitere Unterlagen?

Die Faktura müssen asap korrigiert werden, 0 MWST!

Bezüglich Rückfragen: die können immer kommen… aber man weiss es nicht im Voraus, falls Sie Sicherheit wollen, fragen Sie bei MWST nach

Wie michel.keck bereits beschrieben hat, müssen diese Rechnungen umgehend korrigiert werden.
Wer nicht MWST-pflichtig ist, darf die MWST auch nicht ausweisen.

Da wir sehr viel mit Geschäftskunden arbeiten, haben wir in der Rechnung sogar den Zusatz „Rechnung ohne MWST. Unser Unternehmen ist nicht MWST-pflichtig“ drin. Das ist aber kein Muss und für Privatpersonen auch eher verwirrend.

Du darfst aber auf der Rechnung keine MWST ausweisen, daher muss das zwingend korrigiert werden.

Bei Abmeldung von der MWST bekommt man das Formular Schlussabrechnung zum ausfüllen…