Abschluss nach Liquidation der AG

Ich bin Einzelaktionär einer AG, die ich nicht mehr brauche und liquidiere.

Die AG hat in den Aktiven ein Bankguthaben, abgeschriebene Sachanlagen, und transitorische Aktiven (für Steuerrechnungen).

Auf der Passivseite gibt es natürlich das Aktienkapital als Fremdkapital, Verlustvorträge der vergangenen Jahre, den Jahresverlust und transitorische Passiven (Delkredere).

Den Verlust des Jahres (ausschliesslich Zahlungen, die nach der Einstellung der Aktivitäten anfallen wie Steuern, Restmiete, Strom u.s.w.) kann ich ja nicht auf die neue Rechnung vortragen, da es keine neue Rechnung mehr geben wird.

Was nach der Auflösung der Gesellschaft noch vorhanden ist, geht ja an mich als Einzelaktionär. Aber die Frage ist, wie buche ich das in der Abschlussbuchhaltung?

Bin sehr dankbar für Tipps von den Experten :slight_smile:

Ich weiss jetzt nicht, ob es da gesetzliche Bestimmungen zu den einzelnen Buchungen gibt.
Aber am Ende sollte ja nur noch Geld oder Sachen übrigbleiben die dann ja dir gehören. Die müssten am Ende theoretisch gleich hoch verbucht sein wie das restliche Aktienkapital (Passiven + Aktiven gleiche Kontrollsumme).

Die Buchungen müssten also irgendwie so aussehen:

Aktienkapital / Bank (Auszahlung an dich)
Aktienkapital / Wertschriften (Geldwerte die nicht Bar oder auf dem Konto liegen, z.B. fremde Aktien)
Aktienkapital / Mobiliar (Möbel etc. das übrig bleibt)
Aktienkapital / Fahrzeuge (falls noch ein Fahrzeug übrig bleibt)

Grundsätzlich müsste meiner Ansicht nach nur Aktienkapital übrig bleiben (weil Schulden aufgelöst werden mit dem Guthaben und dann hoffentlich etwas Guthaben übrig bleibt) und in den Aktiven siehst du dann wie das Geld verteilt ist (Bankkonto, Autos etc.).

Richtig es wird alles liquidiert. Aber Achtung zum Verkehrswert, dh zum Preis den ein Dritter zu bezahlen bereit ist.

FlüMi zBsp 90000.00
AK 100000.00
Verlustvortrag -10000.00

d.h. Cash zur Rückzahlung an Inhaber

Braucht es für die Buchungen und die Rückzahlung an den Inhaber ein spezielles Konto, das ich noch einrichten muss?

Man kann ein Hilfskonto „Verteilung Liquidationserlös“ eröffnen und ausbuchen, bis alles auf Null steht. Wichtiger ist aber die Liquidationsschlussbilanz, die flüssige Mittel dem Aktienkapital, Reserven, Liquidationsgewinn/-verlust und Gewinn-/Verlustvortrag gegenüberstellt. Eine Bilanz mit lauter Nullen will m.M. niemand sehen.

Hilfreich und aussagekräftig ist darüber hinaus eine saubere Aufstellung, auf der die Ausschüttung ersichtlich ist: Liquidationserlös gesamt (= flüssige Mittel), Liquidationsüberschuss (= Liquidationserlös minus Aktienkapital), ggf. Verrechnungssteuer auf Liquidationsüberschuss, Ausschüttung netto. Bei effektivem Liquidationsüberschuss Meldung und Zahlung an die Verrechnungssteuer mit Formular 102 nicht vergessen.

Gruss Bruno

vielleicht kannst Du die Gesellschaft, die Du nicht mehr brauchst, auch verkaufen? Die ganze Struktur ist ja noch da, und vielleicht ist jemand froh drum?
LG Zaboo

Das wäre dann Mantelhandel, da hat der Käufer die Gefahr, dass das Handelsregisteramt die inaktive Firma nicht einträgt, bei uns in SO, wir das verweigert.

@bruno62
Danke für die Tipps, ich schau mir das mit dem Hilfskonto mal genau an, genau in die Richtung muss es gehen …

@Zaboo
Das habe ich von Anfang an ausgeschlossen, das geht heute nicht mehr so, wie früher. Durch einen Mantelverkauf werden zu viele Vorschriften umgangen, das kann viel Ärger geben, für mich und für den Käufer. Die Firma wird im Januar im HR gelöscht …

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Danke HaPeKa, das wusste ich nicht. Ich habe selber eine (fast) ruhende Firma und dachte, da sie MwSt-pflichtig ist, dass ich den Zweck etwas erweitern könnte. Es ist so: mein Partner hat eine kleine Einzelfirma, ich bin bei ihm angestellt, er ist nicht MwSt-pflichtig. Falls er MwSt-pflichtig würde, wären wir gezwungen, die Preise zu senken, da die Kleinkunden (Private) eine Preiserhöhung (+7.7%) kaum vertragen würden. Die Lösung wäre, seine Einzelfirma nur noch für kleine Aufträge (hauptsächlich Privatkunden) zu verwenden, und die wenigen grösseren Kunden (welche die MwSt abrechnen) auf meine GmbH zu übertragen. Weiss Du diesbezüglich mehr?

Das tönt so verwerflich, dabei hat es eine Bekannte von mir (vor 20 Jahren, zugegeben) gemacht, als sie ihr Treuhandbüro aufbaute. Sie sagte, so könne sie viele administrative Kosten sparen und der Verkäufer habe noch etwas von der Firma, die er eh nicht mehr brauche. Wurde mit solchem Handel viel Unfug betrieben?

Bis vor ein paar Jahren sparte man sich so die Notariatskosten.

Sobald Forma inaktiv ist das heute kaum mehr möglich.

Die Ausnahmen… sah ein Bsp, bestätigt die Regel.

@Zaboo
Es gibt heute natürlich schon noch Möglichkeiten, in einer Konstellation, wie du sie beschreibst, zu optimieren. Aber ich bin kein Jurist, da fragst du am besten mal deinen Treuhänder oder einen Notar, der kann das in deinem Fall besser beurteilen.

In meinem Fall wäre das aber ein reiner Mantelverkauf geworden, ich hätte nicht mehr in der Firma gearbeitet und wäre auch nicht mehr im VR vertreten gewesen. Und gemäss meinem Notar umgeht man mit einem reinen Mantelverkauf verschiedene Gründungs- und Liquidationsvorschriften. Bei Verdacht auf Mantelverkauf kann das Handelsregisteramt die Eintragung / Umschreibung verweigern …

Mit dieser Bekannte habe ich schon länger keinen grossen Kontakt mehr. Ich habe mal eine Kollegin Treuhänderin gefragt, aber sie weiss nicht, wie man das macht. Gibt es Ämter oder Berater, wo man zu günstigen Preisen Infos holen kann? Weiss jemand wer? Wir sind wirklich sehr klein (zu zweit) und 500.- für Beratung (reicht womöglich nicht mal) liegen nicht wirklich drin…

Hallo Zaboo

Wenn DU DEINE GmbH reaktivieren und den Zweck erweitern willst, ist das kein Problem. Wende Dich ans Notariat, da hilft man ganz bestimmt bei der Änderung der Statuten und des Handelsregistereintrages. Ob allerdings die Aufteilung von Gross- und Kleinkunden auf zwei Firmen administrativ und steuerlich interessant ist, ist ein anderes Thema. Ein rechtliches Minenfeld baut man sich aber ganz sicher auf, wenn man für den selben Zweck selbständig UND als GmbH tätig sein will.

Beim Mantelhandel würde die liquidierte Hülle einer AG/GmbH an einen neuen Aktionär/Gesellschafter verkauft und dazu gleich noch Name, Zweck, Gesellschafter und Geschäftsführer geändert. Mantelhandel ist leider immer noch an der Tagesordnung und wird von findigen Händlern als vermeintlich günstige Gründung einer Kapitalgesellschaft ohne notwendiges Eigenkapital verkauft. Zumindest hier in ZH/TG. Profitieren tut aber immer nur der Händler, denn für den neuen Eigentümer ohne die notwendige Liquidität ist es IMMER ein Debakel. Aber verwerflich ist es eigentlich nicht: Ohne Nachfrage kein Angebot…

Gruss Bruno

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Vielleicht sollte Hinweis noch gemacht sein, dass HR wenn es erkennt… erkennen will… darf den Mantel nicht eintragen.

Dann würde es verwerflich eine AG für x zu kaufen, aber dann ohne Eintragung. Das wäre dann ein Verlustgeschäft.

Das ist klar ein Risiko!