Abschluss - Sozialversicherungen Differenz Vorjahr

Hallo Zusammen

Eine Frage bezüglich des Abschlusses:
Meine Vorgängerin hat alle Kreditoren Sozialversicherungen einfach mit TP auf 0 abgegrenzt.
Leider waren die Abgrenzungen nicht korrekt, sondern zu hoch. Jetzt frage ich mich, ob ich die Differenzen vom Jahr 2022 zb beim Konto Aufwand UVG 5730 mit Verweis auf das Jahr 2022 ausbuchen kann:

Auf der Soll Seite 5730 zeigt es mir den korrekten AG Aufwand für die SUVA an, im Haben die Differenzausbuchung vom Vorjahr. Der Saldo ist halt dementsprechend im Abschluss viel kleiner als im Vorjahr.

Dasselbe bei der BVG.

Ist es besser diese zu hohen Abgrenzungen über 8510 Asserordentlicher einmaliger periodenfremder Ertrag auszubuchen?
Gibt es noch eine andere Möglichkeit? Oder wie mache ich das korrekt?

Vielen Dank im Voraus.
Schöne Ostern wünsche ich Euch, Astrid

Zu hoch = Stille Reserven in normalem Masse erlaubt das das OR

Idealerweise zurückbuchen per 1.1. (umkehrbuchung)

Dann neu ohne Stille Reaerven so wies effektiv ist per 31.12 buchen.

Das heisst in diesem Jahr gibt es dann einen komischen Saldo, welchen Sie problemlos mit obiger Geschichte korrekt erläutern können

Hallo lieber Herr Keck

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Das bedeutet also nur die Umkehrbuchung machen, das laufende Jahr buchen und Ende Jahr die offenen Kreditoren abgrenzen?

Aber ist es auch erlaubt diese Differenzen über A.o.einmaliger periodenfremder Aufwand bzw. Ertrag auszubuchen?

Vielen Dank im Voraus
Gruss Astrid

bringen Sie bitte konkrete azahlen

Beispiel ASGA PK
Gebucht wurde per 31.12.2022 2270/2300 1’397.20 CHF
und 4. Qu. 22 per 31.12.2022 2270/2300 2’614.80 CHF

Rückbuchung am 01.01.2023 2300/2270 1’397.20 CHF
Rückbuchung am 01.01.2023 2300/2270 2’614.80 CHF

Eine Rechnung ist dann in der Höhe von 2’614.80 CHF beglichen worden.

Buchung: 2270/1010 2’614.80 CHF

Zuerst hatte ich den Betrag von 1’397.20 an das Aufwandskonto 5720 Vorsorgeeinrichtung gebucht mit:

2270/5720 1’397.20 CHF aber dann habe ich eben den komischen Saldo

Ausbuchung Differenz per 31.12.2023 2270/8510 1’397.20 CHF Ausserordentlicher, einmaliger periodenfremder Ertrag

Hallo Astrid

Aus meiner Sicht ein klarer Fehler aus Vorjahren, welcher einmalig ausgebügelt wird via periodenfremder Aufwand/Ertrag.

…stellt sich höchstens die Frage, nach der Höhe der Fehlbeträge. Da könnte man allenfalls argumentieren, nicht wesentlich und der Einfachheit halber über den Personalaufwand korrigieren.
Das kann ich so nicht beurteilen. Du stellst aber bereits fest „das der Saldo im Vorjahresvergleich auffällig kleiner ausfällt“. Ein deutliches Indiz dafür, dass der Geschäftsfall unter periodenfremd besser aufgehoben ist.

LG Mathias

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Hallo Mathias

Vielen herzlichen Dank für Deine Antwort. Dann lasse ich diese Korrekturen unter periodenfremder Aufwand/Ertrag. Deine Bestätigung hat mir enorm geholfen und gibt mir Sicherheit.

Danke Dir und liebe Grüsse
Astrid