Eine Frage bezüglich des Abschlusses:
Meine Vorgängerin hat alle Kreditoren Sozialversicherungen einfach mit TP auf 0 abgegrenzt.
Leider waren die Abgrenzungen nicht korrekt, sondern zu hoch. Jetzt frage ich mich, ob ich die Differenzen vom Jahr 2022 zb beim Konto Aufwand UVG 5730 mit Verweis auf das Jahr 2022 ausbuchen kann:
Auf der Soll Seite 5730 zeigt es mir den korrekten AG Aufwand für die SUVA an, im Haben die Differenzausbuchung vom Vorjahr. Der Saldo ist halt dementsprechend im Abschluss viel kleiner als im Vorjahr.
Dasselbe bei der BVG.
Ist es besser diese zu hohen Abgrenzungen über 8510 Asserordentlicher einmaliger periodenfremder Ertrag auszubuchen?
Gibt es noch eine andere Möglichkeit? Oder wie mache ich das korrekt?
Vielen Dank im Voraus.
Schöne Ostern wünsche ich Euch, Astrid
Aus meiner Sicht ein klarer Fehler aus Vorjahren, welcher einmalig ausgebügelt wird via periodenfremder Aufwand/Ertrag.
…stellt sich höchstens die Frage, nach der Höhe der Fehlbeträge. Da könnte man allenfalls argumentieren, nicht wesentlich und der Einfachheit halber über den Personalaufwand korrigieren.
Das kann ich so nicht beurteilen. Du stellst aber bereits fest „das der Saldo im Vorjahresvergleich auffällig kleiner ausfällt“. Ein deutliches Indiz dafür, dass der Geschäftsfall unter periodenfremd besser aufgehoben ist.
Vielen herzlichen Dank für Deine Antwort. Dann lasse ich diese Korrekturen unter periodenfremder Aufwand/Ertrag. Deine Bestätigung hat mir enorm geholfen und gibt mir Sicherheit.