Also, die ABS werden vom Kanton festgelegt, in der Regel kann man 50 % auf dem Anlagewert (im ersten Jahr entspricht dieser dem Kaufpreis) abschreiben. Es gibt eine Mindestabschreibungspflicht, nach OR, dass wenn ein Auto z. Bps. 20 % Wert verliert dass man 20 % abschreiben muss (handelsrechtlich). Aber eben man kann bis 50 % gehen => das ist dann eben steuerlich optimieren.
Idealerweise schaut man vorher die private steuerliche Belastungen an, dann entscheidet man über Lohn in der GmbH, dann erstellt man den Abschluss definitiv. So ist die Privatperson (Inhaber der jP) und auch die GmbH steuerlich optimiert.
Der Bund hat eine Abschreibungstabelle, die findet man im Internet, aber da die Kantone darüber hinausgehen können, ist der Abschreibungsprozentsatz des Sitzkantons entscheidend.