Abschreibung Fotoausrüstung

Hallo zusammen :slightly_smiling_face:

Ich habe mit meiner Partnerin zusammen eine im ersten Jahr existierende Kollektivgesellschaft mit doppelter Buchhaltung (über Banana). An sich komme ich auch gut zurecht aber beim Thema Abschreibung bin ich etwas unsicher…

Ich besitze als Fotograf Kameras und Objektive. Da ich aber auf ein kostengünstiges Kamerasystem setze und auch viel Occasion kaufe, habe ich praktisch nichts (ausser den Kamerabody), dass einen Wert von über 1000 CHF hat. Da die Objektive aber mehrjährig verwendet werden können, bin ich hier nun unsicher weil man liest ja einiges zum Thema Aktivierung und Abschreibung.

Soll ich eurer Meinung nach die Ausrüstung über URE verbuchen? Oder würdet ihr ein CHF600.- Objektiv aktivieren? Die Kamera mit ihrem Wert von CHF1400.- müsste aber dann aktiviert werden?

Ich bedanke mich ganz herzlich im Voraus für eure Bemühungen und Antworten.

Liebe und Sonnige Grüsse :sunny:

Ich würde das in Summe betrachten, also der Wert allee Kameras und Objektive zum aktuellen Marktwerr, wenn man sie Privat kaufte und dann in die Firma brachte.

Aber das muss beweisbar sein mittels Offerten im Netz ähnlicher Kameras und in ähnlichem Alter.

Kameras die während des Bestehens der Firma gekauft wurden würde ich aktivieren wenn über 1000.00.

Hinweis Aktivieren heisst über zBsp 5 Jahrr abschreiben, das Max. ist kantonal geregelt.

Nun über 5 Jahre jährlich 200.00 bei einem Kaufpreis von 1000 → da schrumpft der Gewinn jährlich um diesen Betrag

Wenn zBsp 900 der Kaufpreis was und man es als Unterhaltsaufwand bucht dann schrumpft im ersten Jahr der Gewinn um 900, dafür in den nächsten 4 Jahren nicht mehr!