Abschreibung Kosten für Büroumbau

Hallo

Ich hoffe dass neue Jahr hat für Euch alle gut angefangen.

Für den Jahresabschluss gibt es eine Diskussion zur Abschreibungsdauer:

Ein Büro ist im Rohbau gemietet und wurde umgebaut. Die Umbaukosten sind aktiviert und müssen abgeschrieben werden. Aus Merkblatt A 1995 geht das nicht wirklich hervor, da ja kein Gebäude gebaut wurde, sondern nur Trennwände gezogen, Bodenbelag, Stromleitungen, Einbauschränke.

25% degr. (bzw 12.5% linear) wie bei Geschäftseinbauen wäre es wohl nicht, da ja Trennwände, Bodenbeläge, Stromleitungen keinen Mobiliarcharakter haben. Aber Hochregale oder Fahrnisbauten sind es ja auch nicht…

Wo wäre denn das adäquate zu finden?

Vielen Dank!

Hallo mx123

Wie (welches Konto) habt ihr denn aktiviert?

Ist halt per se ein „Wiederspruch“ - einerseits Mieter, anderseits Umbauen/aktivieren. Und damit meine ich nicht, dass das nicht in der Praxis vorkommt. Einfach von der Logik her, wie die BH/Abschreibungen aufgebaut ist.

Ich würde es 1:1 handhaben, wie wenn Ihr der Eigentümer wärt. Also als Immobilie, mit dem entsprechenden Abschreibungssätzen → Bürogebäude 4%

LG Mathias

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Vor einigen Jahren hatte ich ähnlichen Fall bei einem Kunden. Wir haben ein neues Konto angelegt „Mieterausbau“. Der Kunde hatte damals einen für 10 Jahren Gültigen Mietvertrag gehabt, wir haben somit die Abschreibungen des Ausbaus gemäss Mietvertrag auf 10 Jahre gesetzt.

Die Steuerverwaltung hatte uns damals dieses vorgehen problemlos genehmigt.

Einzig würde ich hier zwischen Beweglichem und Unbeweglichem Anlagegut unterscheiden. Kosten für Schränke und Regale und ähnliches würde ich eher unter Mobiliar Aktivieren, alles andere wie Bodenbelag, Trennwände etc. unter Mieterausbau aktivieren.

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Hallo Mathias

Vielen Dank (und Herz) für deine Antwort. Wir haben alle Kosten auf 1540 Umbau gebucht.

Gar nicht abschreiben und direkt auf eine Aufwandskonto fand ich nicht korrekt, da die Umbauten dem Büro ja für längere Zeit zur Nutzung zur Verfügung stehen.

Aber 4% fände ich zu niedrig, da ja zum einen nicht Teil des Gebäudes und zum anderen nach Mietende zurückzubauen (das ist noch nicht abzuschätzen, aber der Vertrag läuft jeweils um 5 Jahre und ist dann verlängerbar).

Viele Grüsse

Hallo buchhalter0701

Auch Dir vielen Dank (und Herz) für Deine Antwort. Eine solche Abschreibungsfrist halte ich auch für realistisch - wobei im konkreten Fall der Mietvertrag jeweils 5-jährig läuft mit entsprechenden Verkängerungsmöglichkeiten.

Es scheint also keine passende Frist festgelegt zu sein (das Merkblatt ist ja auch eher kurz gehalten…)

Viele Grüsse

Du kannst die Abschreibungsdauer gut auf die 5 Jahre einstellen, die 5 Jahren sind ja Fix, ob die Verlängerungsoption gezogen wird, darf zum heutigen Zeitpunkt unklar sein.

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Danke - klärt Ihr sowas vorgängig mit der Steuerverwaltung ab oder einfach buchen und schauen ob es durchgeht? (Ungern würde man ja Jahre später nochmal die Abschlüsse ändern müssen).

Jetzt bei diesem fall hatten wir es so gebucht und dann im Anhang entsprechend erklärt ohne vorher mit der Steuerverwaltung gesprochen zu haben, aber natürlich steht dir die Option immer zuerst bei der Steuerverwaltung nachzufragen. Am besten rufst du direkt den Sachbearbeiter an, welcher deine letzte Jahresrechnung veranlagt hatte.