Abschreibung Unfall Auto

Unser Geschäftsfahrzeug hat unverschuldet einen Totalschaden erlitten.

Das Auto wurde mit CHF 5’000 auf Konto 1540 gebucht.

Nun haben die Versicherungen abgerechnet und die Beträge überwiesen.

Aus finanziellen Gründen wird im Moment auf eine Neubeschaffung verzichtet.

Wie lauten nun die korrekten Buchungen?

  1. Abschreibung des Unfallautos

  2. Eingang der Versicherungszahlungen

Können diese über ausserordentlicher einmaliger Aufwand (8500), bzw. Ausserordentlicher einmaliger Ertrag (8510) gebucht werden?
Oder wie sonst?

Besten Dank für Eure Hilfe.
Liebe Grüsse Jeannette

Zwei möglichkeiten
A) Du schreibst das Auto vollkommen ab und verbuchst die Summe im Gegenzug komplett im Ertrag
68xx / 1540 Abschreibung Fahrzeug XY, Totalschaden
1020 / 8500 Versicherungsleistung, Unfall Fahrzeug XY
B) Du schreibst das Auto abzüglich die Versicherungssumme ab und buchst die Versicherungssumme für den Restwert vom Fahrzeug ab.
68xx / 1540 Abschreibung Fahrzeug XY, Totalschaden, Restwert (Buchhaltungswert abzüglich Versicherungsleistung)
1020 / 1540 Versicherungsleistung Fahrzeug XY
In beiden Fällen ist der Ertrag / Verlust genau gleich hoch und das Fahrzeug ist ausgebucht.
Denk daran das ggf. im Anhang zu erläutern.

Danke Andreas
Ich würde mich für Variante 1 entscheiden:
Abschreibung:
6800 / 1530

Eingang Versicherungsleistung:
1020 / 8510
(Ausserordentlicher einmaliger Ertrag)

Deine Angabe war 8500, das wäre ja
ausserordentlicher einmaliger Aufwand

Ist das so korrekt?

Merci nochmals

8500 ist Ausserordentlicher, einmaliger oder periodenfremder Aufwand
8510 ist Ausserordentlicher, einmaliger oder periodenfremder Ertrag
In dem Fall macht 8510 mehr Sinn

Besten Dank für Deine Hilfe.
Liebe Grüsse Jeannette

Hallo Andreas
Noch eine weitere Frage zum Unfallauto:
Ich habe also das verunfallte Auto abgeschrieben und die von der Versicherung erhaltenen Zahlungen aus ausserordentlicher Ertrag verbucht.
(Geschäftsjahr 2025)

Nun ist aber im Dezember 25 doch ein Auto gekauft worden, bei dem nun, im Januar 2026, zu lasten der Firma noch einen Service gemacht werden musste.

Die erhaltenen Versicherungsleistung 2025 belaufen sich auf 8483.00 CHF, das im Dezember 25 gekaufte Auto kostete 6000.00CHF. (Buchung 1530/1020)

Die Service-Kosten CHF 1940.00 sind im Jahr 2026 verbucht (Buchung 6200/1020)

Ist dann nun wirklich alles richtig so, deine erste Auskunft basiert ja auf den Angaben, dass kein neues Fahrzeug angeschafft wird.

Mir stellt sich hier die Frage ob die Anschaffung des Autos mit den Versicherungsleistungen verbucht werden soll/kann und ob eine Rückstellung im Geschäftsjahr 2025 für den im 2026 gemachten Service gebucht werden soll/kann.

Ich danke im voraus für deine Antwort.
Liebe Grüsse Jeannette

Hallo Jeannette
Meines Erachtens würde ich von der bereits verbuchten Ausgangslage gem. Beschreibung von Andreas weiterfahren. D.h. zuerst das alte (Totalschaden) Fahrzeug komplett ausbuchen und der a.o. Gewinn resultierend aus der Versicherungsleistung buchst Du auf a.o. Ertrag (2’483) im beschriebenen Fall.

Im Dezember 2024 buchst Du dann den Fahrzeugkauf ein (1530 / 1020 CHF 6’000).
Am Jahresende 2024 nimmst Du noch die Abschreibung von 40% von CHF 6’000 vor. Die Buchung lautet dann 6200 Fahrzeugaufwand / 1539 Wertberichtigung Fahrzeuge CHF 2’400. Statt Fahrzeugaufwand kannst Du 6800 Abschreibungen / 1539 Werberichtigung Fahrzeuge buchen. Falls Du direkt über das Fahrzeugkonto, also ohne WB Fahrzeuge buchst, dann anstelle von 1539 das Konto 1530 verwenden.
Der Unternehmensgewinn aus den Geschäftsfällen „Totalschaden“ und „Neuanschaffung“ beträgt nach Verbuchung der Abschreibung letztendlich CHF 83.00.
Die Serviceleistung wurden im Januar 2025 ausgeführt, daher gehört dieser Aufwand in das Jahr des Leistungsemfpanges, also 2025. Da buchst Du einfach Fahrzeugaufwand (6200) an Bank (1020) CHF 1’940.

Ich hoffe meine Ausführungen helfen weiter.

LG Luigi

Hallo Luigi
Vielen Dank für Deine Antwort.
Liebe Grüsse Jeannette