Abschreibung von Drohnen

Hallo,
Wir suchen nach einem Geschäftsmodell, bei dem wir unsere Drohnen(Einsatzbereich: Filmen und Fotografieren) nicht an unsere Kunden verkaufen, sondern an Kunden vermieten würden. Ich bin mir nicht sicher, wo unsere Ausrüstung in den Abschreibungsraten des ESTV fallen würde. Kann da jemand evtl. die hilfreiche Antwort liefern? :slight_smile:

Vielen Dank.
Danijela

Hallo Danijela

Was ist eine Drohne? Nun, einesteils ein Computer mit Zusatzfunktionen, andererseits ein Motorfahrzeug.
Beides wird in der ESTV-Tabelle mit 40% p.A. abgeschrieben.

Ist die Drohne ein Maschinenwerkzeug? Dann ist der Satz 45%

Ich würde 45% wählen. Falls das dem Steueramt nicht passt, kommen die schon auf Dich zu.

Hoffe, das hilft.

Gruess Hanspeter

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