Hallo zusammen
Wir haben diverse Mobilien die wir im 2018 ausgemustert haben. Muss ich hier jetzt den letzten BEBUWERT voll abschreiben oder nur jeweils die jährliche Abschreibung?
Danke für Eure Unterstützung.
Hallo zusammen
Wir haben diverse Mobilien die wir im 2018 ausgemustert haben. Muss ich hier jetzt den letzten BEBUWERT voll abschreiben oder nur jeweils die jährliche Abschreibung?
Danke für Eure Unterstützung.
Hoi Dodo
Du musst den Restwert (31.12.) vom letzten Jahr ausbuchen.
Gruess Hanspeter
Hallo Dodo
Aus meiner Sicht musst du aus reiner Bebu Sicht die “normale” Abschreibung vornehmen und der Restwert wird dann als Verlust aus Verkauf Anlagevermögen ausgebucht.
Wenn du alles abschreibst, stimmen die Bebu Werte nicht mehr.
Viele Grüsse
Jakob