Abzug der Mehrwertsteuerzahlung im Folgejahr

Hallo

Kann man die Mehrwertsteuer die man bezahlt, von der laufenden bzw. folgenden Jahresrechnung wieder voll alls Aufwand abziehen? Vielen Dank.

Damit es etwas transparenter wird, mache ich ein Beispiel.

Sie zahlen MWST auf Ihren Einkäufen und auf Ihren Gemeinkosten, zBsp. 2’000.

Und Sie machen Umsätze mit Ihren Kunden, worauf zBsp 3’500 Umsatzsteuer liegt.

Ja von den 3’500 kann man die 2"000 Vorsteuern abziehen,

… Wenn

A) Sie die eff. Methode wählten und
B) Es sich um die gleiche Periode handelt zBsp Q4

Vielen Dank für den Hinweis. Wie steht es mit der Saldosteuersatzmethode. Ich musste für das 2. Semester 2020 einen Totalbetrag von 2.8% des Umsatztes an die Mwst bezahlen. Kann ich diesen Betrag nicht mehr im Jahr 2021 von der Steuer abziehen? Vielen Dank für die Hilfe, welche ich sehr zu schätzen weiss.

Hallo

Ja, natürlich kannst du das machen, aber es wird i.d.R. nicht als Aufwand sondern als Ertragsminderung gebucht (z.B. Konto „3809 MWST Saldosteuersatz“).

PS: Du kannst bei der Saldosteuersatzmethode die MWST für das 2. Semester im betreffenden Geschäftsjahr per 31.12. abgrenzen (über Passive Rechnungsabgrenzungen).

Gruss

Salvi

Hallo Salvi

Vielen Dank für diesen wertvollen Hinweis.