Abzug längerer Auslandsaufenthalt

Guten Tag
Ich bin selbständig im Bereich Online Marketing. Da ich zum arbeiten nur einen PC und Internet brauche, zog es mich letztes Jahr 2 x 3 Monate nach Italien, um das Dolce Vita zu geniessen, aber auch um zu arbeiten. Kann ich z.B. die Fahrt mit dem Auto nach Italien und zurück abziehen? mit ca. 4000 km, Mautgebühren und Benzin kommt da ja ein ganz schöner Betrag zusammen.

Hallo, Solltest du die Fahrt nach Italien nur für den geschäftlichen Bereich genutzt haben können alle angefallenen Kosten, wie beispielsweise Mautgebühren und Essenskosten vollumfänglich in der Buchhaltung berücksichtigt werden. Anders würde es aussehen, wenn es eine reine private Reise war. Dann rechnet das Steueramt die Kosten auf als nicht begründeter Geschäftsaufwand. Sollte beides zutreffen also privat sowie Geschäft dann sind die Kosten entsprechend aufzuteilen und nur der Anteil in der Buchhaltung zu verbuchen, welcher effektiv angefallen ist.

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