Adressnachforschungsgebühren, Administrationsgebühren und Mahngebühren

Guten Tag

Ich weiss nicht, ob ich hier im richtigen Forum bin. Aber ich bräuchte mal Rat zu einem Fall betreffend meinem Einkauf beim Online-Shop “Siroop”.

Ich habe 2 Artikel gekauft, jedoch versehentlich eine falsche Ziffer bei der PLZ angegeben (8108 statt 8105). Die Ware ist fristgerecht angekommen (an die richtige Adresse!). Eine Rechnung habe ich nicht erhalten. Ein paar Tage später habe ich dann eine Rechnung bekommen. Darunter wurden CHF 16.00 für “Adressnachforschungsgebühren” draufgeschlagen. Jedoch war in der Rechnungsadresse der falsche Ort vermerkt, also wurde sogar falsch recherchiert. Hätte man nur schon die Strasse bei Google gesucht, hätte man den richtigen Ort ausfindig gemacht. Deshalb habe ich die Rechnung ohne diese CHF 16.00 bezahlt und eine Mail an Siroop gesendet, in der ich die Situation schildere. Leider wurde ich nicht ernst genommen. Man hat mir gesagt, da ich die falsche PLZ angegeben habe, müsse ich zwingend diese Gebühr bezahlen. Als Frist hat man mir 30.01.2018 gesetzt. Die AGB wurden beigefügt. Ich habe diese Kosten dann aber nicht bezahlt und habe darauf jetzt eine Rechnung mit diversen Administrationsgebühren und Mahngebühren erhalten. Insgesamt belaufen sich die Kosten auf über CHF 40.00. Habe nun heute mal angerufen und man hat mir gesagt, ich müsse diese Kosten bezahlen, das habe man mir auch per Mail mitgeteilt. Ich habe mich dagegen gewehrt und gesagt, ich würde diese Kosten nicht bezahlen, habe um eine Stornierung gebeten. Man ist mir aber kein bisschen entgegen gekommen.

Wie sind nun meine Rechte? Hat Siroop das Recht, mir all diese Kosten in Rechnung zu stellen?

Vielen Dank für seriöse Antworten.

Liebe Grüsse,
Fabienne

Hi Fabienne

Ein Schadenersatz darf wohl immer in Rechnung gestellt werden. Einzig über die Höhe lässt sich streiten.
Die Mahngebühren etc. sind ein leidiges Thema und kommen vor Gericht oft nicht durch, da sie oft pauschal angesetzt sind. Es wird ein Nachweis benötigt, wie sich diese Kosten zusammenstellen.
Sie sollen dir doch diesen Nachweis bringen.

Ansonsten muss ich sagen: wenn die Unkosten in den AGBs vermerkt sind, besteht das Forderungsrecht primär.

Hier gibt es kein Schwarz und kein Weiss - das müsste ein Friedensrichter entscheiden. Da würdest du auch landen, sollten sie dich betreiben.

Ich persönlich würde in den sauren Apfel beissen und die 16.- bezahlen - ich weiss selber wie mühsam es ist, wenn Ware wegen falschen Adressdaten retourniert wird. Klar ist es schnell im Google gesucht, aber damit ist es ja nicht getan. Die Ware muss neu verpackt und verschickt werden, allenfalls mit der Post abgestimmt werden, welche das sicher auch nicht gratis macht.

Liebe Grüsse
Sylvia