AG gibt Darlehen an Aktionär

Hallo zusammen

Unsere AG hat ein Auto auf der Aktivseite. Dieses Auto benutzen wir auch privat, dies wird mit einem Lohnanteil per Ende Jahr abgegolten (AHV pflichtig) Wir möchten die AG per ende Jahr stilllegen (nicht auflösen). Wie können wir dies mit dem Auto lösen? Müssen wir dies privat von der AG abkaufen? Können wir dafür ein Darlehen bei der AG aufnehmen? Wenn wir nach Jahren das Darlehen zurückbezahlen können und die AG liquidiert wird, wird dann der Darlehensbetrag, welcher auf dem Bankkonto einbezahlt wurde an die Aktionäre ausbezahlt mit dem ganzen noch vorhandenen flüssigen Mitteln? Muss bei der Auflösung der ausbezahlte Aktionärsteil in der privaten Einkommenssteuer versteuert werden? Ist ein Zinssatz von 1 % auf das Darlehen realistisch?
Vielen Dank für eure Antworten.

Hallo waimea

Es empfielt sich, das Auto der Gesellschaft zum aktuellen Verkehrswert (Euro-Tax) abzukaufen. Wenn die Gesellschaft keine Aktivitäten mehr erbringt, verlangt die Steuerbehörde, dass der Privatanteil weiterhin belastet wird. Das ist meist nicht vorteilhaft.

Darlehen an Aktionäre sind zu verzinsen. Der aktuelle Zinssatz beträgt für Vorschüsse an Beteiligte oder nahe stehende Dritte 1/4 % wenn das Darlehen aus Eigenkapital finanziert ist, und wenn kein Fremdkapital verzinst werden muss. Andernfallls ist das Darlehen zu den Selbstkosten + 1/2 % (bis 10 Mio) bzw. + 1/4 % (über 10 Mio.) zu verzinsen. Die Zinsen werden jährlich neu festgelegt und sind unter diesem Link bei der EStV publiziert.

Bei der Liquidation der Gesellschaft wird unterliegt jener Teil der Ausschüttung der Einkommenssteuer, der über dem Nominalkapital/Aktienkapital liegt.

Gruss Ray

Hallo Ray
Hally Ray

Vielen Dank für die ausführlichen Antworten. Du hast mir sehr weiter geholfen. Noch kurz eine Frage. Habe ich es richtig verstanden: Wenn ich als Aktionär 100‘000.—bei der Gründung voll liberiert habe und bei der Liquidation noch ein Bankkonto stand von 40000.—ist, werden diese 40000.— an mich ausbezahlt jedoch meine private Einkommenssteuer wird nicht tangiert, da es weniger als 100‘000.—ist? Alles, was über 100‘000.—muss ich privat als Einkommen versteuern?

Gruss
Klara

Hallo waimea

Wenn du 100’000 Aktienkapital liberiert hast, kannst du bei der Liquidation auch wieder maximal 100’000 einkommenssteuerfrei auszahlen. Da du offenbar nur noch 40’000 hast, würde es steuerlich Sinn machen, noch 60’000 Gewinn zu erwirtschaften, bevor du liquidierst. Dieser Gewinn sollte aus einer Erwerbstätigkeit, die als Privatperson ordentlich besteuert wird, stammen.

Wenn die Verluste in den letzten sieben Jahren entstanden sind, würde dich dieser Gewinn gar keine Steuern (weder bei der Gesellschaft noch beim Aktionär) kosten.

Wenn die Verluste schon verjährt sind (7 jährige Verlustverrechnung), würden zwar Gewinnsteuern bei der Gesellschaft anfallen, du könntest aber diese einkommenssteuerfrei ausschütten. Je nach privater Einkommenssituation und Kanton ist das durchaus auch sehr vorteilhaft.

Es würde allerdings zu weit führen, alle Einzelheiten in einem Forum auszuführen.

Gruss
tax_i_driver