AHV Arbeitsgeber im Ausland

Guten Tag Zusammen

Wenn eine Person in der Schweiz wohnt, aber für einen Arbeitgeber in Polen arbeitet, muss sie auf diesen Lohn AHV-Beiträge in der Schweiz entrichten und die zuständige Ausgleichskasse darüber informieren?

Vielen Dank im Voraus!

Kommt drauf an, wo der Lohn ausbezahlt wird. Wird er in CH ausbezahlt, wird SVA fällig.
Wird er in Polen ausbezahlt, bin ich mir nicht sicher.
Am besten, Du fragst bei der SVA nach.
Du arbeitest zwar in PL, bist wahrscheinlich jedoch in CH angemeldet…?

Gruess Hampi52

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2.12.d
Oftmals regelt ein Sozialversicherungsabkommen viele Punkte, mit Polen besteht kein Sozialversicherungsabkommen…

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Ja, Genau . Wenn Sie Beratungsdienstleistungen (Arbeitsvertrag) in Polen erbringt und ihr Gehalt auf ein Konto in Polen erhält, während sie in der Schweiz lebt.

Aus meiner Sicht läuft das unter ANobAG. Dass die Auszahlung auf ein Konto im Ausland einen Unterschied ausmacht, sagt mir so nichts. M.E. ist relevant, dass die Person in der CH lebt/arbeitet und der AG aus dem Ausland in der CH nicht beitragspflichtig ist.

Aber ja, am besten direkt mit der zuständigen AK schauen, läuft ja ohnehin dann darüber (Grundsatzfragen: Kantonal, respektive dann für die Anmeldung Wohnort betreffender AN).

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richtig sehe ich gleich!

Wohnort zählt, nicht Geldfluss

dh Arbeitnehmer muss dann 2x Beitrag zahlen, und er muss sich drum kümmern.

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Wenn du mehr als 25 % deiner Arbeitstätigkeit in der Schweiz ausübst (z. B. Homeoffice), dann gilt die Sozialversicherung als in der Schweiz geschuldet, auch wenn der Arbeitgeber im Ausland sitzt.
In diesem Fall muss der Arbeitgeber in Polen entweder eine Vertretung in der Schweiz benennen oder du kannst selbst über die AHV-Ausgleichskasse als „Arbeitnehmende für ausländischen Arbeitgeber“ angemeldet werden.

Gruss Ann

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