AHV Beiträge bei Einzelfirma - wie richtig buchen und berechnen

Ich habe leider für 2018 die AHV Akonto-Beiträge direkt auf das Konto 5701 gebucht.

  • 5701 (Persönliche AHV-Beiträge) an Kreditor
  • Kreditor an Bank

Nunmehr habe ich eine Nachzahlung für 2018 in 2020 erhalten, die ich vermutlich in 2020 als außergewöhnlichen Ertrag buchen muss. Richtig?

Das Jahr 2019 habe ich noch nicht abgegeben. Wie grenze ich dort richtig ab?

Soweit ich es nicht falsch verstanden habe, buche ich zB:

  • 2270 (Sozialversicherungen) an Kreditor
  • Kreditor an Bank

Soweit wirkt sich dies noch nicht auf das Ergebnis aus (da 2270 kein Aufwandskonto).

Am Ende des Jahres würde ich nun den zu erwartenden AHV-Beitrag aufgrund des Gewinns gegen das Konto 5701 buchen, also:

  • 5701 (Persönliche AHV-Beiträge) an 2270 (Sozialversicherungen)

Habe ich zu viele Akonto-Beiträge bezahlt, bliebe nun ein Restbetrag auf dem Konto 2270 stehen, der irgendwann im Folgejahr durch die Gutschrift ausgeglichen würde, zB durch:

  • Bank an 2270

Ist das soweit richtig?


Wie berechnet sich denn der genaue Betrag des zu erwartenden AHV-Beitrags. Wenn ich so wie oben geschildert buche, ist mein Gewinn ja vor der Schlussbuchung noch zu hoch, da die AHV-Beiträge noch gar nicht aufwandswirksam berücksichtigt wurden. Wenn ich dann zB einen Gewinn von 80.000 CHF habe, wie berechne ich dann konkret den AHV-Beitrag für dieses Jahr? Da gibt es ja auch noch die FAK und die Verwaltungskosten.

Oder ist es nicht besser, diese in 2020 stattgefundene Nachzahlung (aus 2018) in das noch nicht abgegebene Jahr 2019 zu buchen. Falls ja, wie würdet ihr das buchen?

Hallo Realx

Mach Dir keinen Kopf - alles ist gut. Da es sich um Deine Beiträge und nicht um die von MA handelt, wird tatsächlich alles auf 5701 gebucht. Weil das kein Ertrag ist, sondern eine Rückzahlung von zuviel bezahlten Beiträgen. Buch jetzt einfach 1020 an 5701. Fertig. In dem Jahr, wo die das Geld ausbezahlt haben.

Künftig machst Du am Jahresende folgendes:

  1. Check Deinen Gewinn.
  2. Gib den im Beitragsrechner auf der Webseite der SVA ein
  3. Vergleiche diese Zahl mit dem Saldo des Kontos 5701
  4. Buche die Differenz 1300 an 5701 (Guthaben) oder 5701 an 2300 (Schuld).
  5. Im neuen Jahr löse die Abgrenzungsbuchungen wieder auf (einfach umgekehrt buchen) und fahre weiter wie gehabt mit den AHV-Buchungen.

Hoffe, das hilft.

Gruess Hanspeter

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Hallo Hanspeter

Zunächst einmal vielen Dank für die schnelle Antwort.

Meinst du nicht, es wäre besser diese zu erwartende Zuvielzahlung bereits in 2019 buchhalterisch zu erfassen? Falls ja, wie würdest du das buchen?

eben nicht.
Du musst ja immer in dem Jahr buchen, in dem der Vorgang liegt.
Vorgänge sind entweder die Rechnungsein- und ausgänge.
Oder der Geldfluss.