Ich habe folgende Verständnisfrage bei der Abgrenzung. ER ohne die persönlichen AHV Beiträge liegt bei CHF 87’000.-. Wie sieht nun die Berechnung der AHV Beiträge für Selbständigerwerbende aus? Reingewinn= 87’000 - AHV Beiträge? Oder wie ist die konkrete Definition?
Wäre sehr dankbar, wenn ich hier Unterstützung bekommen würde. Besten Dank für eure Hilfe.
Die AHV-Stelle wird die Mitteilung der Steuerverwaltung vom definitiven Gewinn erhalten (nach Abzug der AHV). Daraufhin wird die AHV Stelle eine Schlussabrechnung verfügen:
Nun, bei der AK Solothurn, wäre es wie folgt bei einen Gewinn ohne die persönlichen AHV Beiträge von CHF 87’000.- für ein ganzes Jahr: Der Unterschied ist marginal von AK zu AK, nur die Verwaltungskosten und die FAK ändern, der max. Prozentsatz ab CHF 56’400.- pro Jahr von 9,95 % bleibt der selbe:
|||AHV/IV/EO Beitragssatz 9.95 % auf 96’600.00 = 9’611.70
|FAK Beiträge von 1,15 % auf 96’600 1’110.90
|Verwaltungskosten 384.45 Total Jahresbeitrag 11’107.05
FAK bis max. 148’200.00 CHF
To do: z. Bsp. Akonto bereits im Jahr 2019 verbucht von 7’500.-, also müsste die Differenz, hier nun noch 3’600 nachgebucht werden 5700 (Soz.VersA) an PRA 3’600.- was denn Gewinn dann um um diesen Betrag mindern würde (ich ging mal davon aus, dass in den 87’000 keine Akontoverbuchungen für die AHV persönliche Beträge wären).
Ich würde auf Internetseite www.ahv-iv.ch/de/Sozialversicherungen/Alters-und-Hinterlassenenversicherung-AHV/Online-Rechner/Selbstaendigerwerbende gehen und berechnen:)