AHV / BVG Verbuchung von "Rückverteilung CO2-Abgabe", "Rundungsdifferenzen AHV", "Zinsen", "Zuschuss SIcherheitsfonds BVG"

Einen kühlen Morgengruss an alle, die da in der Hitze schwitzen! :sweat_smile:

Buchhaltung für 1 Mann-AG.

Verbuchung Lohn hab ich bis jetzt über Aufwand gebucht (nicht Sollstellungsmethode).
Auf der AHV-Schlussabrechnung und auf dem Kontoauszug BVG Beitragskonto finde ich nun Posten, wo mir nicht klar ist, wie ich diese verbuchen soll.
Wie sind die folgenden „Spezial-Posten“:

  • „Rückverteilung CO2-Abgabe Unternehmen“,
  • „Rundungsdifferenzen AHV“,
  • „Zinsen BVG Beitragskonto“,
  • „Zuschuss SIcherheitsfonds BVG“)

zu verbuchen?

Habe irgendwo gelesen, dass z.B. Zinsen BVG dem Arbeitnehmer gehören und somit nicht über Aufwandminderung oder Ertrag der Unternehmung gebucht werden sollen…

Habe KIs gefragt und „gegoogelt“, habe bis jetzt aber keine klärende Antwort gefunden.

Herzlichen Dank schon mal für klärenden Input!

Hoi Pat

Die CO2 Abgabe buche ich über 8510 (Ausserordenlicher Ertrag).
Für Rundungsdifferenzen aller Art habe ich ein Konto 6946 eingerichtet.
Die BVG-Dinge weiss ich auch nicht, die Bezeichnungen habe ich noch nie gesehen.

Gruess hamp52

Herzlichen Dank für Deine Rückmeldung Hampi52!

Bezüglich BVG-Posten werd ich wohl weiter suchen müssen.

Danke + Gruss!

Hallo Pat

Zu deinen Fragen bezüglich BVG:

  • Zinsen BVG Beitragskonto ist die Verzinsung des Beitragskontos des Unternehmens. Die PK stellt dir Rechnungen für die Beitragszahlungen aus und diese Rechnungen werden auf das Beitragskonto gebucht (bei Dir ein Durchlaufkonto / Kreditorenkonto PK oder Sozialversicherugen). Einige Kassen gewähren auf diesem Konto Zinsen uns belasten ab Fälligkeit auch Verzugszinsen. Eine solche Gutschrift ist somit als Ertrag für dich als Firma über dieses Kreditorenkonto zu verbuchen.

  • Der Zuschuss Sicherheitsfond ist einen Beitrag, der vom Sicherheitsfonds an Kassen geleistet wird, welche eine ungünstige Altersstruktur in der Belegschaft haben. Auch dieser Betrag wirde dem Beitragskonto gutgeschrieben. In der Betriebsrechnung wirst Du entweder ein periodenfremdes Konto benutzen oder auch ein eigens dafür vorhandenes Konto Beiträge SiFo.

Ich hoffe das hilft Dir so weiter.

Hoi Luigi
Herzlichen Dank für Deinen Input!

BVG Beitragskonto:
Es ist genau so, wie Du schreibst - PK zahlt und belastet Zinsen auf Beitragskonto.

Du schreibst: „Eine solche Gutschrift ist somit als Ertrag für dich als Firma über dieses Kreditorenkonto zu verbuchen.“

Genau das hatte ich ursprünglich auch vermutet, dann aber nach Research im Internet (KI gefragt) bin ich verunsichert, da die Antwort lautete, dass die Zinsen auf Beitragskonto eben dem Arbeitnehmer gehören würden und nicht dem Arbeitgeber - was ja wiederum bedeuten würde, dass Zinsen irgendwie dem Arbeitnehmer gutgeschrieben werden müssten und nicht dem Firmen-Ertrag.

Auf was basiert Deine Aussage, dass die Zinsgutschrift einen Ertrag für die Firma darstellt (vs „Ertrag“ für den Arbeitnehmer/PK-Versicherten)?

Zuschuss SiFo:
Meine offene Frage ist ählich wie oben - wem gehören die SiFo Beiträge? Dem Arbeitgeber oder dem Arbeitnehmer? Begünstigter der PK ist ja letztlich der Arbeitnehmer…

Falls Du mehr zu diesen 2 für mich noch unklaren Punkten weisst, wäre ich brennend daran interessiert, mehr darüber zu erfahren.
Schon mal besten Dank für Deinen Input!

Hi Pat

Also trennen wir kurz die Themen.

  1. Zinsen BVG-Beitragskonto

Worum geht es?
Das Beitragskonto bei der Pensionskasse ist ein laufendes Abrechnungskonto zwischen Arbeitgeber und PK (ähnlich wie ein Kreditorenkonto). Darauf werden monatlich Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge, Risikoprämien usw. belastet. Steht das Konto zeitweise im Guthaben (Du hast im Voraus bezahlt), kann die PK darauf Habenzinsen gutschreiben; bei Verzug werden Sollzinsen belastet.

Wem gehören diese Zinsen?
Diese Zinsen beziehen sich nicht auf die Altersguthaben der Mitarbeitenden (diese werden separat mit dem BVG-Mindestzins verzinst und gehören den Versicherten). Es ist ein reines Abrechnungs-/Liquiditätskonto zwischen Firma und PK. Deshalb ist eine Zinsgutschrift ein Ertrag der Firma (bzw. eine Aufwandminderung), eine Zinsbelastung ein Aufwand der Firma. Es besteht keine Verpflichtung, Zinsgutschriften an Mitarbeitende weiterzugeben.

2. Zuschuss Sicherheitsfonds BVG

Rechtsnatur / Eigentum
Der Sicherheitsfonds (Art. 56 BVG) leistet Zuschüsse an Pensionskassen mit ungünstiger Altersstruktur oder bei Insolvenzen. Der Zuschuss wird an die Pensionskasse ausgerichtet. Wenn Deine PK den Zuschuss auf dem Beitragskonto gutstellt, reduziert er die zu zahlenden Beiträge. Damit sinken sowohl Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmeranteil (je nach vertraglichem Verteilschlüssel, diesen findest Du im Vorsorgeplan deiner Kasse).

I.d.R. werden Sifo-Zuschüsse im Folgejahr geleistet. Bis zum 30.06. muss die PK jeweils die Sifo-Abrechnung an den Sicherheitsfond einreichen und im Anschluss werden die Zuschüsse gesprochen.

Praktische Konsequenz

  • Erfolgt der Zuschuss zeitgleich mit der laufenden Abrechnung, werden einfach tiefere Beiträge fakturiert. Du buchst nur den effektiv geschuldeten Arbeitgeberanteil als Aufwand – kein separater Ertrag nötig.
  • Kommt der Zuschuss nachträglich, nachdem Du Beiträge und Arbeitnehmerabzüge bereits verbucht hast, entsteht eine Gutschrift. Diese ist aufzuteilen:
    • Arbeitgeberanteil: Aufwandminderung (Sozialversicherungsaufwand ↓)
    • Arbeitnehmeranteil: Verbindlichkeit gegenüber Mitarbeitenden (z.B. „Verbindlichkeiten Löhne“) und Rückvergütung via nächste Lohnabrechnung.

Ich hoffe dies schafft noch ein wenig Klarheit in meinen Ausführungen.

Beste Grüsse
Luigi

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Guten Abend Luigi
Ganz herzlichen Dank für Deine ausführliche Erklärung! Jetzt hab ich es gecheckt!
Mega!
Es dankt und wünscht einen guten und nicht zu regnerischen Sommer
Pat :wink:

@Luigi gemäss meinen Informationen kommen solche BVG-Zuschüsse üblicherweise der Unternehmung zugute (sprich reduzieren nicht die Beiträge der AN, sondern nur der AG) und werden somit auf einem ausserordentlichen Ertrag verbucht. Anders wäre es nur, wenn es im PK-Reglement vermerkt wäre, was üblicherweise nicht der Fall sei.

Siehst Du das anders?