Hallo miteinander
Ich habe meine erste Quartals-Rechnung der AHV als Selbständigerwerbende erhalten. Nun bin ich nicht sicher, wie ich dies verbuchen soll, denn es ist so:
Darauf sind die Beiträge an die AHV/IV/EO/FAK und die Verwaltungskostenbeiträge. Da ich aber die Ausbildungszulagen für meine Tochter beantragt habe, wurden die direkt verrechnet, sodass dies schlussendlich ein Guthaben von 21.15 Fr. für mich ergibt.
Ich frage mich nun, ob ich die Beiträge als Aufwendungen (ganzer „geschuldeter“ Betrag) buche und dann der Betrag der Kinderzulagen als Gutschrift oder ob ich einfach die Differenz, welche ich ausbezahlt erhalte buchen soll.
Das Programm welches ich benutze ist übrigens BEXIO.
Entschuldigt bitte, die Frage ist hoffentlich verständlich genug
Ich danke euch im Voraus für eure Bemühungen und eure Hilfe.
Freundliche Grüsse
Jenny