AHV/IV/EO Abgaben und FAK Einnahmen

Hallo miteinander
Ich habe meine erste Quartals-Rechnung der AHV als Selbständigerwerbende erhalten. Nun bin ich nicht sicher, wie ich dies verbuchen soll, denn es ist so:
Darauf sind die Beiträge an die AHV/IV/EO/FAK und die Verwaltungskostenbeiträge. Da ich aber die Ausbildungszulagen für meine Tochter beantragt habe, wurden die direkt verrechnet, sodass dies schlussendlich ein Guthaben von 21.15 Fr. für mich ergibt.

Ich frage mich nun, ob ich die Beiträge als Aufwendungen (ganzer „geschuldeter“ Betrag) buche und dann der Betrag der Kinderzulagen als Gutschrift oder ob ich einfach die Differenz, welche ich ausbezahlt erhalte buchen soll.

Das Programm welches ich benutze ist übrigens BEXIO.

Entschuldigt bitte, die Frage ist hoffentlich verständlich genug :slight_smile:

Ich danke euch im Voraus für eure Bemühungen und eure Hilfe.

Freundliche Grüsse

Jenny

z.b. AHV, IV,EO,Verwaltungskostenbeiträge CHF 500.00, Ausbildungszulage CHF 200.00. Total RG der SVA 300.00
Buchung:
/1020 Bank 300.00
5700 AHV… / 500.00
/ 57… FAK 200.00

Wenn Du z.B. die Aufteilung nicht machst, dann wäre die Buchung 1020/5700 CHF 21.15. Dann hättest Du Ende Jahr einen Ertrag auf dem Konto 5700 und das stimmt ja nicht. OR 957a Abs. 1, Ziff. 2 und 3. So sieht Du auch auf eine Blick, ob noch Abgrenzungen notwendig sind.

Laut der Steuerverwaltung meines Wohnkantons (BS) haben die (erhaltenen) Kinder- oder Ausbildungszulagen in der Buchhaltung des Selbständigerwerbenden bzw. der Einzelfirma nichts zu suchen. In die Buchhaltung kommen nur die Akonto-Sozialbeitäge (brutto) gemäss Quartalsabrechnung als entsprechende Aufwände, während die Zulagen unter „Übrige Einkünfte“ in der Steuererklärung aufzuführen sind.

Dabizi hat recht. Die Ausbildungszulage hat darum als Gegenkonto 2850 (Privatbezug) und wird wie geschrieben in der STE eingetragen.

Gruess Hanspeter

Guten Abend Jenni

Wie auch immer dies entstanden ist, dass die AHV die Kinderzulagen mit der AHV für Selbstständige verrechnet werden, sei dahingestellt. Da kann es verschiedene Gründe geben. Fakt ist, du bekommst noch Fr. 21.15 von der AHV, welche Dir zurückbezahlt werden.

Ich nehme hier für meine Ausführungen ein Beispiel raus. Kinderzulagen Kt. Bern z.b. Fr. 230.- (Ausbildungszulage Fr. 280.-)

Aufgrund Deiner Veranlagung des Vorjahres oder Deinen eigenen Angaben auf einen möglichen Gewinn, wird die AHV für Selbstständige veranschlagt.

Annahme, du hast ein Kleinkind. 3 Mte. zu 230.- = 690.-, somit wäre Dein AHV-pflichtiger Beitrag pro Quartal Fr. 668.85, da Du ja Fr. 21.15 gutgeschrieben bekommst.

Folgende Konten sind davon betroffen.

1180 Kto-Krt AHV, IV, EO, ALV (Konto 1100 Debitoren kann, würde ich aber nicht nehmen)

2857 als Kinderzulagen (Konto unter Eigenkapital/Privat)

5701 AHV, IV, EO, ALV privat oder «für Selbstständige»

Mit einer Sammelbuchung in Bexio kannst Du folgendes verbuchen.

1180 / Div. AHV-Abrechnung X. Qu. 2021 Fr. 21.15

Div. / 2857 Kinderzulagen X. Qu. 2021 Fr. 690.-

5701 / Div. AHV-Abrechnung X. Qu. 2021 Fr. 668.85

Natürlich kannst Du dies auch einzeln verbuchen

5701 / 1180 AHV-Abrechnung X. Qu. 2021 Fr. 668.85

1180 / 2857 Kinderzulagen X. Qu. 2021 Fr. 690.-

In beiden Fällen wird die AHV mit der Zahlung der Fr. 21.15 das Konto 1180 ausgeglichen

Bank/Postfinance an 1180 Fr. 21.15

Die Kinderzulagen sind bei der Steuererklärung separat als Einkommen zu deklarieren.

Ich danke euch allen für eure wertvollen Beiträge. Ihr habt mir sehr geholfen!

Ich habe mich an die Version von dabizi gehalten und lediglich die Beiträge als Aufwand gebucht.

Die genaue Zahlen sind übrigens: (01.04.2021-30.06.2021)
Persönliche Beiträge AHV/IV/EO CHF 586.80
Beiträge FAK SE CHF 112.70
Verwaltungskostenbeiträge CHF 29.35
Total = CHF 728.85
Ausbildungszulagen für Tochter CHF 750.00

Dementsprechend erhalte ich die Gutschrift von CHF 21.15

Meine Buchung ist folgendermassen:
Aufwand:
6559 - Sonstiger Verwaltungsaufwand CHF 29.35
5710 - FAK CHF 112.70
5700 - AHV, IV, EO, ALV CHF 586.80

Sobald die Gutschrift von 21.15 kommt, werde ich diese auf das Konto 2850 buchen. Ist das somit richtig?
Die Ausbildungszulagen haben ja demnach nichts mit dem Geschäft zu tun und da ich die in meiner Steuererklärung angeben muss als Einkommen, brauche ich die nicht in der Buchhaltung zu deklarieren. Richtig verstanden? :grinning:

Vielen Dank für eure Bemühungen. :slight_smile:

Liebe Grüsse
Jenny

Hallo Jenny

Nein! Ist grundfalsch. Gerne schreibe ich Dir die meine Ratschläge nochmals auf, wie ich es schon beim ersten Post geschildert habe.

Grundsatz der Buchhaltung: Sie muss klar, übersichtlich und nachvollziehbar sein.

Erstens: Als Selbstständigerwerbender und auch als Arbeitgeber musst Du FAK (Familienausgleichskasse) sowie den Verwaltungsaufwand selbst bezahlen.

  • Im Konto 5701 (AHV, IV, EO, ALV privat (oder für Selbstständigerwerbende) muss der Betrag von Fr. 728.85 verbucht sein. Die Beiträge der AHV Total muss bei der Steuererklärung für Selbstständige separat ausgewiesen werden, da diese bei der Veranlagung der AHV massgeblich sind. Dieser Betrag wird bei der AHV dem Gewinn hinzugerechnet.
  • Die Kinderzulage kannst Du sicherlich auf Konto 2850 verbuchen. Der Uebersicht und der Sorgfalt bei der Erstellung der Steuererklärung empfehle ich aber ein separates Konto wie eben schon erwähnt. Kto 2857 Kinderzulagen. Dieser Betrag wird im Haben mit Fr. 750.- verbucht.
  • Aufgrund der oben genannten Buchungen empfehle ich als Konto «1180 Kto-Krt AHV, IV, EO, ALV» welches sodann einen Saldo von Fr. 21.15 im Soll ausweist, welcher dann bei Zahlung ausgeglichen wird.

Anmerkung Deiner Aufstellung:

Verwaltungsaufwand der AHV wird nie auf Kto. 6559 Sonstiger Verwaltungsaufwand verbucht.

FAK bezahlt nur der Selbstständigerwerbende bzw. der Arbeitgeber. FAK kann auch nicht an einem Lohn abgezogen werden. Firmen mit vielen Angestellten verbuchen die FAK der Uebersichtlichkeit wegen auf Konto 5710. Aber nicht die FAK eines selbstständig Erwerbenden, auch wenn er tausend Mitarbeiter hat.

Das Konto 5700 AHV, IV, EO, ALV ist für den Anteil des Arbeitgebers bestimmt.

Ich hoffe, ich konnte das auf verständliche Weise vortragen.

Es ist ganz einfach…auch wenn die Kinderzulagen in deiner Steuererklärung als Einkommen deklariert werden kannst du diese in deine BH nehmen
Brutto die ganzen Beiträge buchen und Minus Aufwandskonto (hier kannst du ein separates Aufwandskonto erstellen) die Kinderzulagen. So mach ich es amigs und es wird akzeptiert. Alles klar?

@Skunky Vielen herzlichen Dank für die genaue Ausführung. Nun habe sogar ich es verstanden und dementsprechend verbucht. Und natürlich habe ich mir für das nächste Mal bereits Notizen gemacht, damit ich nicht wieder fragen muss.

Danke euch allen für eure Hilfe! Hoffentlich kann ich mal was zurück geben :wink:

Liebe Grüsse :smiley:

Das stimmt. Das FAK-Konto dient mir als Durchlaufs- und kontrollkonto. Ende Jahr buche ich dieses über das Privatkonto aus.

Hallo Mile

Die FAK verbleibt in der Erfolgsrechnung. Diese sollten nicht über das Privatkonto ausgeglichen werden. Sonst versteuerst Du den betrieblichen Aufwand.

Gruss Skunky