Wer eine Einzelfirma hat, arbeitet oft über das Pensionierungsalter hinaus. Organisiert man die AHV-Rente dann auf ein Bankkonto der eigenen Firma, stellt sich die Frage, wie die Rente zu verbuchen ist. Für die Steuererklärung u.a. wäre zudem auf Ende Jahr eine Saldoübersicht hilfreich. Von daher wäre ein selbstständiges Konto von Vorteil. Die AHV-Rente gehört nicht wie der AHV-Aufwand (5700) in die ER der Firma.
Wie seht ihr dies?
„Bank an Eigenkapitalkonto“ (z.B. 2822), oder
den Eingang auf ein privates Bankkonto bestellen:
„Bank an Ertragskonto“ (falls private Buchhaltung überhaupt vorhanden)
Da die Rente zwar ein Steuerbares Einkommen darstellt jedoch kein AHV Pflichtiges Einkommen so ist die erste Version die bessere, falls es darum geht das Einkommen komplett darzustellen so müsste dann jeweils eine Gegenpositon im Aufwand gemacht werden.
Ganz klar: Die Rente hat nichts mit der Tätigkeit als Selbstständig Erwerbender zu tun und ist daher nicht im Gewinn auszuweisen. Dies würde zudem das „Risiko“ bergen, dass die Steuern dies aufrechnen, da es dann nicht unter der korrekten Ziffer deklariert würde.
Somit ist es - wenn auf das Geschäftskonto überwiesen - unter einem Privatkonto zu verbuchen (28XX), so kannst du die erhaltenen Rentenzahlungen auch einfach jeweils prüfen.