AHV-Rente verbuchen

Wer eine Einzelfirma hat, arbeitet oft über das Pensionierungsalter hinaus. Organisiert man die AHV-Rente dann auf ein Bankkonto der eigenen Firma, stellt sich die Frage, wie die Rente zu verbuchen ist. Für die Steuererklärung u.a. wäre zudem auf Ende Jahr eine Saldoübersicht hilfreich. Von daher wäre ein selbstständiges Konto von Vorteil. Die AHV-Rente gehört nicht wie der AHV-Aufwand (5700) in die ER der Firma.

  • Wie seht ihr dies?
    „Bank an Eigenkapitalkonto“ (z.B. 2822), oder

  • den Eingang auf ein privates Bankkonto bestellen:
    „Bank an Ertragskonto“ (falls private Buchhaltung überhaupt vorhanden)

Vielen Dank für Hilfen!

Da die Rente zwar ein Steuerbares Einkommen darstellt jedoch kein AHV Pflichtiges Einkommen so ist die erste Version die bessere, falls es darum geht das Einkommen komplett darzustellen so müsste dann jeweils eine Gegenpositon im Aufwand gemacht werden.

Hallo Fibulearn,
Liebe Mitleser,

Danke für die Frage.

Ganz klar: Die Rente hat nichts mit der Tätigkeit als Selbstständig Erwerbender zu tun und ist daher nicht im Gewinn auszuweisen. Dies würde zudem das „Risiko“ bergen, dass die Steuern dies aufrechnen, da es dann nicht unter der korrekten Ziffer deklariert würde.

Somit ist es - wenn auf das Geschäftskonto überwiesen - unter einem Privatkonto zu verbuchen (28XX), so kannst du die erhaltenen Rentenzahlungen auch einfach jeweils prüfen.

Bitte ein „Herz“ wenn es geholfen hat…

Nun wünsche ich dir einen schönen Abend.

Beste Grüsse
Stefan

Am besten wäre es der AHV mitzuteilen, dass das auf ein privates Konto kommt.

Hat nichts mit Geschäft zu tun…

Also Bank an 2850 buchen.

Gehört nicht in Erfolgsrechnung.

Schliesse mich MK an: Die Rente ghört nicht ins Geschäft, sondern soll auf ein privates Konto ausgezahlt werden.